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......Haus gehört zu 25% dem A
zu 25% der B
zu 50% der gemeinsamen Tochter T
Frage nun: kann der A ohne Zustimmung der B un der T über seinen Anteil verfügen oder diesen belasten?
A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil verkaufen. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis wird er keinen Käufer finden, der ihm seinen Anteil abkauft. Es würde nur Sinn machen, seinen Anteil an B zu verkaufen.
A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil belasten. Allerdings kann er seine Grundschuld nur nachrangig eintragen.
Sowohl A als auch B (auch T sofern sie volljährig ist) kann die Teilungsversteigerung (Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) betreiben. Dann wird das Haus als Ganzes versteigert und der Erlös (ggf. nach Abzug der Grundschulden) anteilig an die Eigentümer ausbezahlt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil belasten. Allerdings kann er seine Grundschuld nur nachrangig eintragen.
Sowohl A als auch B (auch T sofern sie volljährig ist) kann die Teilungsversteigerung (Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) betreiben. Dann wird das Haus als Ganzes versteigert und der Erlös (ggf. nach Abzug der Grundschulden) anteilig an die Eigentümer ausbezahlt.
MfG
Lucky
das ist nicht ganz richtig
nach meiner erfahrung ist die zustimmung aller eigentümer notwendig zur Belastung. Eine Zwangsversteigerung zwecks aufhebung der gemeinschaft ist während der ehe auch nicht so einfach möglich. Es bedarf gerichtlicher zustimmung. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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