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ich hoffe ich hab das richtige Unterforum getroffen:
A bekommt aus Frankreich einen Bußgeldbescheid, wie er vermutet, in französischer Sprache. Da A der franz. Sprache nicht mächtig ist, versteht er weder worum es geht, noch wohin er u.U. den ausgewiesenen Betrag überweisen müsste.
Ist eine ausländische Behörde verpflichtet einem, in ihrem Sinne, Ausländer den Bescheid in dessen Landessprache übersetzt zukommen zu lassen?
Danke für Eure Antworten. _________________ MfG Raiden
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