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Sturmschaden / Elementarschaden. Brauche dringen Hilfe

 
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r.porto
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.02.05, 14:29    Titel: Sturmschaden / Elementarschaden. Brauche dringen Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo, ich brauche dringen Hilfe.
Wenn Jemand ähnliche erlebt at oder eine Antwort auf meinen fragen at, bitte melden.
Ich bedanke mich in voraus.
Für die Rechtschreibung bitte ich um Verzeihung.

In Juni 2003, durch einen Sturm mit Starke Regenfälle ist mein Haus Beschädigt worden, der Schaden ist entstanden durch ein zu Höhe Druck von Wasser auf ein Flachdach.
Dass Dachabfluss die durch die Hauswand verlegt, und an einem Regenwasserkanal eingeschlossen ist, konnte eine so Grosse menge Wasser nicht Fordern.
Ein Sturmschaden ist bei der Versicherung Angemeldet worden, nach Gutachten die von der Versicherung bestellt würde ist ein Schaden von 3.000,00€ geschätzt und Reguliert worden.
In Lauf der Reparatur Arbeit wurde festgestellt dass der Schaden fiel Höhe ist bzw. weiteren Schaden sind sichtwahr geworden.
Dies wurde bei der Versicherung Angemeldet, und nach einer zweiter Gutachten von der Versicherung sagt diese dass der Festgestellte Schaden kein Sturmschaden ist, und gab eine Frist von 6 Monat zum Klagen.
Auf eigne Faust ab ich ein Gutachten beauftragt, dieses stählte fest der Schaden liegt bei ca.12.000,00€. Diese Gutachten hat keine Auswirkung bei der Versicherung gebracht.
Nach der letzte Ablehnung der Versicherung ab ich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, diese stählte fest dass der Klage Friste von 6 Monat vorbei ist.

Meiner Fragen:

1- In die 6 Monat Klage Frist ab ich eine Gutachten Herstellen lassen und die Einigung mit die Versicherung gesucht was viel zeit in Anspruch Genomen at, wird diese zeit nicht angerechnet?

2- Ich ab bei der Versicherung eine Police abgeschlossen mit Elementarschadensdeckung, und ein Wasserruckstau ist auch Versichert, wenn also diese kein Sturmschaden ist, dann ist es ein Wasserruckstauschaden.
Von Anfang an ab ich der Fall immer richtig Geschildert, Hätte nicht der Beauftragte Gutachten von der Versicherung (bzw. die Versicherung selbst) erkennen müssen dass es um einen Wasserruckstauschaden handelt?

3- Wenn die Versicherung dabei bleibt dass es kein Sturmschaden ist und der Akte geschlossen ist, Kann ich dann ein neuer Schaden (Wasserruckstauschaden) Anmelden?

Danke r.porto
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh mal davon aus, dass es sich um gebäudeversicherung handelt.

wenn wasser sich auf dem dach sammelt, dann handelt es sich weder um einen sturmschaden, noch um rückstau.

rückstau kommt aus dem kanal, wenn dieser die wassermengen nicht mehr aufnehmen kann.

sturm ist eine "luftbewegung", hat nichts mit regen zu tun.

ich kenne den genauen versicherungsumfang nicht, aber nach den allgemeinen bedingungen besteht für so einen schadenfall (eindringendes regenwasser) schlicht kein versicherungschutz.

sie können schadenfälle melden soviel sie wollen, nur weiss die versicherung natürlich vom aktuellen schadenfall und wird bei einer erneuten schadenmeldung den fall auch dahingehend prüfen, ob die schadenursache stimmt und ob es sich um die gleichen, nicht behobenen schäden aus dem nicht versicherten schadenfall handelt...
das fällt übrigens dann unter den unschönen begriff "versicherungsbetrug"....
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r.porto
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für irre Meinung talla.
Ich begrüße jeder Meinung oder Hilfe.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also wie talla schon sagte. dieser Schaden, genannt
"Wasserverlust aus im Gebäude verlegten Regenfallrohren" ist weder in Elementar noch in der Wohngebäude abgedeckt. Sehr aktuelle Deckungskonzepte berücksichtigen das mittlerweile und schließen das Risiko als Deckungserweiterung ein. Wenn es aber nicht extra benannt wurde ist nichts versichert.
_________________
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r.porto
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Thom.

Ich muss noch dazu sagen, dass Abflussrohr von Dach ist in Mauerwerk Verlegt und an ein Regenwasserkanal Eingeschlossen.
Dieser Rohr ab ich prüfen lassen mit einer Videokamera um zu prüfen ob es frei ist, wegen an der o.g. Tage dass Wasser von dach nicht Schnell genug abflösse, dieses ab ich an der Versicherung auch mitgeteilt.

Aus diesem Grund kommt meiner verdacht auf Wasserruckstau.

An diese Tage ats sehr viel geregnet, nach ein Tipp von bekanten ab ich heute bei der Tiefbauamt nach gefragt ob Aufzeichnung über Besonderheit an diese Tag gibt.
Dass antwort ist: was an dieser Tag passiert ist, ist ein 500 Jähriges Ereignis, und man kann keine Kanal Bauen für so ein große menge Wasser, aber es konnte sein dass der Problem an der Abfluss liegt, dass es nicht groß genügt ist, und wenn dass zutrifft ist kein Versicherungs- fall.
Bei der Nachfrage bei einer Gutachte ergibt sich: Der Dach Abfluss entspricht die Normen.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Definition Rückstau lt. den mir vorliegenden Vertragsbedingungen:

"Rückstau liegt vor, wenn
-...
- erhebliche Niederschlagsmengen durch Überlastung der Kanalisation bestimmungswidrig aus dem innerhalb des versicherten Gebäudes befindlichen Rohrsystem oder den damit verbundenen Einrichtungen austritt."

Ob das hier zutrifft, ist wohl Ermessenssache. Außerdem weiß ich auch nicht, ob Ihre Vertrahsbedingungen genauso lauten. Am besten genau anschauen und ggf. einen Anwalt zur Rate ziehen.
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