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nsi-studi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 07.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 07.11.08, 12:45 Titel: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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Wer ist der "gesetzliche Vertreter" der Bundesrepublik Deutschland?
Art. 65 = BReg.? ... oder ...???
Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ...
Gruß
James |
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yamato FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.12.08, 12:18 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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nsi-studi hat folgendes geschrieben:: | Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ... |
Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 11.12.08, 12:53 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | nsi-studi hat folgendes geschrieben:: | Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ... |
Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas. |
_________________ Karma statt Punkte! |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 11.12.08, 14:01 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Hallo, ich habe passwort. | Merkt man. Ist das so schlimm wie 'Ich habe Knie'? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.12.08, 14:12 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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nsi-studi hat folgendes geschrieben:: | Wer ist der "gesetzliche Vertreter" der Bundesrepublik Deutschland?
... |
Wenn die Bundesrepublik noch minderjährig ist, dann sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter.
Sollte die Bundesrepublik unter gesetzlicher Betreuung stehen, dann gibt das Vormundschaftsgericht gerne Auskunft. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 11.12.08, 14:46 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Hallo, ich habe passwort. | Merkt man. Ist das so schlimm wie 'Ich habe Knie'? |
Eher so bedrohlich wie "Ich habe Messer"... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 11.12.08, 20:16 Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? |
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flipmow per PN hat folgendes geschrieben:: |
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: |
Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas. |
Wie sagen sie doch gleich? "Der Beitrag war nicht nützlich/wertvoll".
Ich verzichte aber auf die Vergabe des roten Punktes.
flipmow
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_________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Mike Gimmerthal FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.07.2005 Beiträge: 1208 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.12.08, 19:38 Titel: |
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Off-Topic!
Irgendwie hörte ich schon davon, dass in Internet Foren das Postgeheimnis nix wert ist.
Aber das in einem juristischen Forum zu entdecken schockt mich!
Zur Erinnerung:
Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.
P.S.: Sollte allerdings der Absender sein Einverständnis erklärt haben, nehme ich das Posting zurück _________________ Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger) |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 17.12.08, 21:37 Titel: |
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Und mich "schockt" die Unangebrachtheit dieses Beitrags.
Wieso sollte ein Empfänger einer PN dem Postgeheimnis unterliegen("Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens (...), das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt," etc.)? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.12.08, 02:48 Titel: |
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Der klassische Spruch: Das Postgeheimnis endet beim Empfänger.
Der Veröffentlichung einer PN (Email, Brief, Postkarte, versiegelte Urkunde etc.) durch den Empfänger kann jedenfalls nicht unter Berufung auf §206 StGB entgegengetreten werden (sondern nur in Ausnahmefällen unter Berufung auf UrhG, UWG oder Persönlichkeitsrechte sowie in ganz seltenen Ausnahmen unter Berufung auf StGB, etwa bei beruflicher Schweigepflicht des Empfängers). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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flipmow Gast
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Verfasst am: 18.12.08, 08:46 Titel: |
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Ich halte es zumindest für einen ziemlich schlechten Stil, aber manche Leute muss man nehmen, wie sie sind. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.12.08, 09:16 Titel: |
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Mike Gimmerthal hat folgendes geschrieben:: | Off-Topic!
Irgendwie hörte ich schon davon, dass in Internet Foren das Postgeheimnis nix wert ist.
Aber das in einem juristischen Forum zu entdecken schockt mich!
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Danke für den Beitrag. Ich glaube aber nicht, dass Ihre Ansicht deckungsgleich mit deutschem Recht ist! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 18.12.08, 09:28 Titel: |
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Außerdem ginge es wenn dann eher ums Briefgeheimnis. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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