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Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland?
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nsi-studi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 12:45    Titel: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

Wer ist der "gesetzliche Vertreter" der Bundesrepublik Deutschland?

Art. 65 = BReg.? ... oder ...???

Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ...

Gruß

James
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt wahrscheinlich darauf an wofür aber ehesten wohl der hier:

http://bundesrecht.juris.de/gg/art_59.html
_________________
ausgezeichnet
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Oder die hier:

http://dejure.org/gesetze/GG/65.html,

jeder Bundesminister in seinem Geschäftsbereich.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 12:18    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

nsi-studi hat folgendes geschrieben::
Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ...

Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:53    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
nsi-studi hat folgendes geschrieben::
Finde nichts hierzu bzw. habe kein Passwort für beck-online, wo es einen entsprechenden Abschnitt hierzu gibt ...

Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas.


lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen
_________________
Karma statt Punkte!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:01    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich habe passwort.
Merkt man. Ist das so schlimm wie 'Ich habe Knie'? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:12    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

nsi-studi hat folgendes geschrieben::
Wer ist der "gesetzliche Vertreter" der Bundesrepublik Deutschland?
...

Wenn die Bundesrepublik noch minderjährig ist, dann sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter. Winken

Sollte die Bundesrepublik unter gesetzlicher Betreuung stehen, dann gibt das Vormundschaftsgericht gerne Auskunft. Lachen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:46    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Hallo, ich habe passwort.
Merkt man. Ist das so schlimm wie 'Ich habe Knie'? Geschockt


Eher so bedrohlich wie "Ich habe Messer"... Sehr böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:16    Titel: Re: Gesetzlicher Vertreter der Bundesrepublik Deutschland? Antworten mit Zitat

flipmow per PN hat folgendes geschrieben::

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::

Hallo, ich habe passwort.
Laut beck-online wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

Wie sagen sie doch gleich? "Der Beitrag war nicht nützlich/wertvoll".

Ich verzichte aber auf die Vergabe des roten Punktes.

flipmow

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Mike Gimmerthal
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Off-Topic!

Irgendwie hörte ich schon davon, dass in Internet Foren das Postgeheimnis nix wert ist.
Aber das in einem juristischen Forum zu entdecken schockt mich!

Zur Erinnerung:
Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.

P.S.: Sollte allerdings der Absender sein Einverständnis erklärt haben, nehme ich das Posting zurück Winken
_________________
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Und mich "schockt" die Unangebrachtheit dieses Beitrags.

Wieso sollte ein Empfänger einer PN dem Postgeheimnis unterliegen("Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens (...), das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt," etc.)?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der klassische Spruch: Das Postgeheimnis endet beim Empfänger.

Der Veröffentlichung einer PN (Email, Brief, Postkarte, versiegelte Urkunde etc.) durch den Empfänger kann jedenfalls nicht unter Berufung auf §206 StGB entgegengetreten werden (sondern nur in Ausnahmefällen unter Berufung auf UrhG, UWG oder Persönlichkeitsrechte sowie in ganz seltenen Ausnahmen unter Berufung auf StGB, etwa bei beruflicher Schweigepflicht des Empfängers).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es zumindest für einen ziemlich schlechten Stil, aber manche Leute muss man nehmen, wie sie sind. Winken
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mike Gimmerthal hat folgendes geschrieben::
Off-Topic!

Irgendwie hörte ich schon davon, dass in Internet Foren das Postgeheimnis nix wert ist.
Aber das in einem juristischen Forum zu entdecken schockt mich!

Danke für den Beitrag. Ich glaube aber nicht, dass Ihre Ansicht deckungsgleich mit deutschem Recht ist!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem ginge es wenn dann eher ums Briefgeheimnis.
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