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Verfasst am: 07.11.08, 18:03 Titel: schadensersatz während der arbeitszeit
hallo!
ich arbeite in einem kindergarten und wir haben gestern eine veranstaltung gehabt,bei der mein auto aufgebrochen wurde und meine tasche entwendet wurde.die tasche haben wir wiedergefunden.ausser dem handy und einem kleinen betrag an bargeld war alles vorhanden.mein auto ist an der linken seite ausser dem vorderen kotflügel stark beschädigt und der gutachter sagte mir,dass es sich dabei um einen wirtschaftlichen totalschaden handelt.meine frage ist jetzt, wie weit steht die versicherung des arbeitgebers in pflicht,da dies eine veranstaltung des arbeitgebers war.wie ist da die rechtslage?
:( bin etwas ratlos.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 07.11.08, 22:54 Titel: Re: schadensersatz während der arbeitszeit
erna h. hat folgendes geschrieben::
wie weit steht die versicherung des arbeitgebers in pflicht
Gar nicht, bin ich mir sicher. Warum auch? Aber die Fachleute im Arbeitsrecht wissen das genauer - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich würde die eigenen Versicherungen (Hausrat, Teil- und Vollkaskoversicherung) bemühen. Mich dolcht nur, die Tasche im PKW liegen zu lassen kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Das mit dem Kotflügel dürfte auch eher Vandalismus sein. Ich habe noch nie einen aufgebrochenen PKW gesehen, in dem die Diebe über den Kotflügel eingestiegen sind... _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
hallo und vielen dank für eure antworten.
also die veranstaltung fand in dem zeitraum von 14.30-18.00 uhr statt.
der kotflügel ist dadurch beschädigt worden,weil der täter das werkzeug zum aufbrechen an der tür angesetzt hat und durch das zurückdrücken,ist der der kotflügel zerkratzt und zerbeult worden.
meine versicherung ist schon informiert und ich muss jetzt auf das gutachten für mein auto warten, um weitere schritte unternehmen zu können.
ein wirtschaftlicher totalschaden ist leider dadurch entstanden,dass die schadenshöhe grösser ist als der wert des autos. :(
mfg erna h.
der kotflügel ist dadurch beschädigt worden,weil der täter das werkzeug zum aufbrechen an der tür angesetzt hat und durch das zurückdrücken,ist der der kotflügel zerkratzt und zerbeult worden..
Ich habe noch nie einen aufgebrochenen PKW gesehen, in dem die Diebe über den Kotflügel eingestiegen sind!!!!!! So blöd sind nicht einmal Kinder.
Du solltest eine Anfrage an die Betriebshaftpflichtversicherung stellen, sollte es so etwas geben. Nur werden die mindestens genau so" blöde" Fragen und Antworten geben wie du sie hier oder von deiner eigenen Versicherung bekommst. (Grobe Fahrlässigkeit, ist der PKW auf dem "Betriebsgelände" abgestellt worden!?) _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
Du solltest eine Anfrage an die Betriebshaftpflichtversicherung stellen,
erscheint mir relativ sinnlos...die deckt doch nur Schäden ab, die durch den "Betrieb", hier also durch den "Kindergarten" entstanden sind! Schäden an einem Auto eines AN, das irgendwo geparkt ist, sind hier, meiner Ansicht nach, nicht mit umfasst! _________________ Grüßle
Jau. Der Strohhalm... Das war eh grob fahrlässig. Ich denke, es zahlt eh keine Versicherung. _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
ich habe mein auto innerhalb des platzes abgestellt,auf dem unser fest stattfand.
bin auch nur mit dem auto dorthingefahren,weil wir einige sachen vom kindergarten dorthin transportieren mussten.also im auftrag des arbeitgebers.
wollte nur die rechtslage wissen und finde es schade,dass meine fragen und antworten hier als "blöde" abgetan werden.kenne mich halt auf diesem gebiet nicht aus.
trotzdem vielen dank für eure bemühungen.
lg erna h.
Das hast du falsch interpretiert. Ich habe gesagt (maybe sagen wollen), daß die Versicherung(en) "blöde" Fragen und Antworten werden. Dich also noch mehr mit Fragen nerven werden, als das hier der Fall ist.
Such im Netz mal nach: Ich habe meine Handtasche im Auto gelassen und mein PKW ist aufgebrochen worden. Dann kommt in der Regel das Ergebnis: Das ist grob fahrlässig, keine Versicherung wird zahlen. Die anderen Fragen und Vorschläge waren dazu da um dir evtl. zu helfen und einen "Dreh" zu finden. Den gibt es aber nicht.
Bester Rat aus meiner Sicht: Versuch das über deine Versicherung(en) laufen zu lassen. Und sei froh, wenn die irgendwas zahlen. _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.11.08, 20:22 Titel:
Und
gagaja hat folgendes geschrieben::
Bester Rat aus meiner Sicht
mal wieder der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
ich habe mein auto innerhalb des platzes abgestellt,auf dem unser fest stattfand.
bin auch nur mit dem auto dorthingefahren,weil wir einige sachen vom kindergarten dorthin transportieren mussten.also im auftrag des arbeitgebers.
wollte nur die rechtslage wissen und finde es schade,dass meine fragen und antworten hier als "blöde" abgetan werden.kenne mich halt auf diesem gebiet nicht aus.
trotzdem vielen dank für eure bemühungen.
lg erna h.
erna h.,
stör Dich nicht an den bissigen Antworten. Das Problem war hier, daß die entscheidende Information nicht vorlag. Aber die hast Du ja nun nachgereicht.
Klar ist ja: Wenn also eine einfach so zur Arbeit fährt, das Auto irgendwo parkt, und es dann beschädigt wird, dann ist das kein Problem des Arbeitgebers.
Aber ist soll es ja ganz anders sein: Eine fährt im Auftrag des Arbeitgebers an die Stelle, an der eine Veranstaltung des Arbeitgebers stattfindet, sie ist also auf einer Dienstfahrt.
Ich sehe die Rechtslage so: Der Arbeitgeber hat für alle Schäden am Privat-PKW zu haften, welche aufgrund der von ihm angeordneten Dienstfahrt bei einer Beschädigung entstehen. Voraussetzung: Die Arbeitnehmerin hat nicht grob fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt.
Das Bundesarbeitsgericht hat jedenfalls in seinem Urteil vom 8.5.1980 - 3 AZR 82/79 - u.a. festgestellt:
Zitat:
1. Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer die an dem Kraftwagen des Arbeitnehmers ohne Verschulden des Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden dann ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt war; ein solcher Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers ist dann anzunehmen, wenn ohne Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte (Weiterführung der Entscheidung vom 16.11.1978 - 3 AZR 258/77 - = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Was das ganze Gerede mit der Versicherung betrifft: Mit einer Dienstreisehaftpflicht kann sich der Arbeitgeber gegen das Risiko absichern. Und wenn er die nicht hat, ist das sein Problem, nicht das des Arbeitnehmers. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber, der muß in solchen Fällen zahlen. Und wenn er das nicht macht, muß man sich mit ihm streiten, notfalls mit Hilfe von Anwalt oder Gewerkschaft. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
In dem angeführten Urteil geht es um Unfallschäden. Ist das Urteil auf Diebstahl mit Sachbeschädigung bzw. Vandalismus übertragbar? Zu wünschen wäre es.
Und ein Kindergarten mit Dienstreisehaftpflicht? Ganz abgesehen von der Zahlungsmoral der Versicherungen.
Erna, ich würde wirklich gerne wissen, wie das in der Realität ausgeht! Es wäre wirklich nett, wenn du dazu hier dann noch etwas schreiben würdest.
LG _________________ Mein Großvater hat immer gesagt:
Es ist vielen Menschen gegeben, im Leben das Kinn hoch zu halten. Achtet aber darauf, dass die Nase im Laufe der Jahre nicht mit dem Kinn nach oben wandert!
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