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Bei einem Schichtarbeiter beginnt die Arbeitszeit um 14:00 Uhr. Da er vor Arbeitsbeginn noch Kaffee kocht, gern eine Zigarette raucht und mit den Kollegen plaudert, ist er schon um 13:15 Uhr am Pausenplatz (nicht am Arbeitsplatz!).
Ein schwerwiegender Stromausfall lässt plötzlich alle Maschinen stehen bleiben. Die Frühschicht bemüht sich zwar nach Kräften die Maschinen zum Laufen zu bringen, scheitern aber kläglich.
Nun denkt der Meister aus der Spätschicht "Wir müssen Stückzahlen schaffen und die Frühschicht scheitert! Ich schicke den einen schon anwesenden Mitarbeiter zur Hilfe. Die anderen schon Anwesenden können das eh nicht!"
Besagter Mitarbeiter bekam um 13:30 die Aufforderung, er sollte die Maschinen wieder in Grundstellung bringen.
Fragen:
1. Der Meister hat nichts von Mehrarbeit gegenüber dem Mitarbeiter erwähnt. Kommt hier dennoch der § 14 ArbZG in Anwendung?
2. Falls der Mitarbeiter vor dem regulären Arbeitsbeginn (wie in dem Beispiel vor 14:00 Uhr) einen Arbeitsunfall erleidet, ist er in dieser Zeit gesetzlich versichert? Ein Wegeunfall kann hier definitiv ausgeschlossen werden. Eine Notfallsituation nach §14 ArbZG sehe ich hier aber auch nicht gegeben - keine Überschwemmung, kein Brand, es geht hier lediglich nur um Stückzahlen.
3. Wie wird dieser Fall im allgemeinen versicherungstechnisch gehändelt, wenn der Mitarbeiter bei wahrheitsgemäßer Aussage bleibt?
Vielen Dank
Asmodine _________________ Liebe Grüsse
Asmodine
Ich bin ein Interessierter ohne Fachkenntnisse, alles was ich hier mitteile beruht auf persönlichen Erlebnissen und den damit gesammelten Erfahrungen.
Also ich kann dir da jetzt nicht genau die § nennen aber da er nach Anweisung des Vorgesetzten gehandelt hat ist ein in dieser Zeit auftretender Unfall ein Arbeitsunfall.
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