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Meine Scheidung steht unmittelbar bevor. Lebe seit Dezember 2000 getrennt. Wir haben einen jetzt 10jährigen Sohn. Mit der Trennung haben wir die Betreuung insoweit vereinbart, das das Kind 3 Tage in der Woche bei mir ist und 4 Tage bei seiner Mutter. Das hat in dieser Zeit sehr gut funktioniert, er ist in der Schule gut, hat seinen Freundeskreis behalten und es gibt keinerlei negative Auffälligkeiten. Nachdem wir vor einigen Monaten Anwälte zum Ablauf des Verfahrens eingeschaltet haben, hat nun ihre Anwältin seine Mutter dahingehend beeinflusst, das es ja ausreichen würde, wenn mein Sohn nur alle 4 Wochen ein Wochenende bei mir verbringt. Das will er auf keinen Fall und ich bin damit natürlich auch nicht einverstanden. Meine Nochfrau ist TZ beschäftigt und ich arbeite Vollzeit. Sie hat und wird auch weiterhin TZ arbeiten und zwar zu den Tagen, an denen mein Sohn bei mir war. Für den Fall das dies von ihr weiterhin gewollt ist, werde ich mich dagegen wehren. Gibt es diesbzgl. Erfahrungswerte, wie ein solcher Streit ausgehen wird bzw. was man tun muss,damit es nicht soweit kommt. Wer kann mir antworten? Ich bedanke mich bereits im Voraus!
ist denn bereits ein entsprechender Antrag auf Regelung des Besuchsrechts von Deiner Frau gestellt?
Wenn nicht, sollte Dein Anwalt darüber nachdenken, ob er die jetzige Regelung nicht in einem Vergleich festschreiben lässt. Sollte Deine Frau nicht damit einverstanden sein, würde ich im Termin einen entsprechenden Antrag stellen.
Dann platzt zwar die Scheidung, allerdings wird das Gericht dann eine Stellungnahme des Jugendamtes einholen und auch Deinen Sohn selbst befragen, wie es denn mit dem Besuchsrecht gehalten werden soll. Ein 10 Jahre altes Kind kann da schon seine Wünsche artikulieren.
Danke für die rasche Antwort!
Einen entsprechenden Antrag hat sie offensichtlich noch nicht gestellt, sie hat mir gegenüber aber geäußert, das ihre Anwältin dies vorgeschlagen hat.
Das mit dem Vergleich vor dem Scheidungstermin kann man versuchen, vermute aber das es nach dem Stand der Dinge nicht akzeptiert werden wird. Ihre Anwältin ist bekanntermaßen ein "harter Hund", der freiwillig für die Mandantschaft nichts hergibt. Da wird es auch beim Unterhalt um den letzten Euro gehen.
Mit dem Antrag beim Scheidungstermin aufzutauchen, wäre eine Möglichkeit. Habe aber Bedenken, das mein Sohn bei der ganzen sich anschließenden Fragerei, was er denn gern möchte, einen psychischen Schaden nimmt. Denn er will genausowenig von mir weg wie auch von ihr; und glaube nicht das es aus seiner Sicht eine Entscheidung sein sollte, sich für den einen oder anderen zu entscheiden. Ich kann mit der jetzigen Regelung leben, wenn sie aber keine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes anstrebt, werde ich kämpfen. Es wäre schon interessant zu wissen wie so etwas in ähnlichen Fällen ausgeht.
das Problem ist, es gibt keine vergleichbaren Fälle, weil jeder Fall im Familienrecht anders ist. Eine häufig praktizierte Besuchsregelung sieht so aus, dass das Kind jedes zweite Wochenende von Samstags 09.00 bid Sonntags 18.00 zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil kommt.
Wenn das Kind konkrete Wünsche äußert, werden die in der Regel beachtet.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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