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Verfasst am: 08.11.08, 16:48 Titel: Zeit zwischen Ergenisverkündung und Widerholungsklausur
Hallo Zusammen,
leider finde ich keine Antwort im Hochschulgesetz des Landes Bremen für diesen fiktiven Fall.
Nehmen wir an, es wurde einen Klausur geschrieben. Die Korrekturzeit nach BremenHG soll 8 Wochen nicht überschreiten. Nunmehr sind jedoch 4 Monate vergangen.
Welche Auswirkung hat das?
Ergebnisse sollen nach Aussage des Hochschullehrers aber dann in den kommenden Tagen feststehen. Ein Widerholungstermin soll in 2 Wochen stattfinden.
Es soll sich in diesem Fall auch um eine Klausur handeln, die sehr umfangreich und demnach dem oben Schwierigkeitsgrad zu zuschreiben ist.
Gibt es hierzu eine Regelung in anderen Bundesländern bzw. wo könnte diese stehen?
Hallo Leidensgenosse
leider keine Antwort, aber du bist nicht allein.
Für meine Anfrage in einem ähnlichem Fall (siehe "seit 11 Monaten nicht korrigiert") konnte ich auch noch keine Antwort erhalten. Letztes Jahr hat "der Dozent" eine Woche vor der Wdh. die Prüfungeergebnisse doch noch rausgegeben, es waren viele durchgefallen - die traf es hart. Jetzt ist er wie geschrieben gar nicht mehr da - evtl. noch schlechter. Mal sehn wie das ausgeht.
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