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Vergleichende Werbung - Verwendung von Logos

 
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 10:58    Titel: Vergleichende Werbung - Verwendung von Logos Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab ein paar Fragen zum Urheberrecht.

Fall 1:
Angenommen man erstellt eine Werbung, in der man Produkte, Design, Logos oder ähnliches vergleicht.
Nun würde in einem Flyer das Logo vom Anbieter A mit Anbieter B verglichen werden. Für beide Logos sind keine Rechte vorhanden. Darf man diese dann auch nicht darstellen oder gäbs dafür Tricks? Zum Beispiel man fotografiert ein Detail von Unterlagen, die man offiziell bekommen kann, wo das Logo dann gut zu sehen ist. Würde das ganze ohne Einholung von Rechten funktionieren, wenn man Quellenangaben angibt?

Fall 2:
Man erstellt ein Directmailing nur an einen bestimmten Kunden. Also ein Brief, in dem man ein Angebot macht und Sachen bildlich darstellt. Auch hier würde man wieder zwei Logos vergleichen, für die man keine Rechte hätte. Wäre es auch hier fragwürdig oder gibt es spezielle Richtlinien.

Mir ist klar, dass man natürlich bei Firmen auch anfragen könnte, jedoch denke ich nicht, dass welche einverstanden wären, wenn ihr Logo als schlechtes und nicht als gutes Beispiel dargestellt werden würden.

Vielleicht könnt ihr meine Fragen beantworten. Falls was unklar von mir geschrieben wurde, meldet euch Winken

Danke.

Viele Grüße
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Art von Vergleich soll das denn sein? Vergleicht Wettbewerber A sein Logo mit dem von Wettbewerber B? Vergleicht ein Designer zwei Logos von Nicht-Wettbewerbern? Hat er eines davon selbst erstellt? Etc.

Grundsätzlich dürfte ein solcher Vergleich wohl unzulässig sein, wenn er im Rahmen gewerblichen Handelns ("Das Ferrari- und das Nokya-Logo sind total schrottig designed, wir bei Happy Logo Family machen Ihnen ein viel besser passendes Logo") geschieht.
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also es hätte Vergleich Handymarke gegen Automarke sein können, um zu sagen Happy Logo Family machts besser. Scheint aber ja nach deiner Auskunft unmöglich zu werden. Wenn jetzt aber nun Happy Logo die Rechte auf ein Logo hat und damit ein fremdes Logo vergleicht, wärs dann möglich?
Würde der Trick nicht klappen, daß ich vom Prospekt des Handy- und Autoherstellers ein Foto mache und das als Abbildung zeige?
Danke.

Viele Grüße
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
aus vielerlei Gründen sollte man davon absehen.
Zum einen, wie schon erwähnt, weil die Nutzungsrechte für die Logos nicht gegeben sind (und sicher auch nie gegeben werden). Da hilft auch das Tricksen nicht mit Fotos oder so.
Zudem ist vergleichende Werbung (in D) nur erlaubt, wenn sich der Vergleich beweisen lässt. Und das ist beim "Bessermachen" eines Logos nicht gegeben.
Außerdem wäre das insgesamt eine ziemliche miese Aktion. Wie will man zwei Logos miteinander vergleichen, um ein drittes zu verkaufen? Die beiden bestehenden stehen ja nicht zur Verkaufsdiskussion. Das hinkt und stinkt hinten und vorne.

Grüßerle
Gar
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

@gargamel: Drastisch von dir formuliert Winken Die Sache wäre schon diplomatischer abgelaufen, aber danke für den Hinweis. Auf jeden Fall ist nun klar, dass es keinen Sinn macht - vor allem nicht, wenn man keine starke Rechtsabteilung hinter sich

Aber aus Sicht eines Fachmanns gibt es schon extrem viel schlechtes Design Winken Eine bekannte Designzeitschrift gibt auf der letzten Seite unter Misszeilen gerne so schlechte Logos bekannt. Ein Blick lohnt sich Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Blade236 hat folgendes geschrieben::
Wenn jetzt aber nun Happy Logo die Rechte auf ein Logo hat und damit ein fremdes Logo vergleicht, wärs dann möglich?


Das wäre astreine vergleichende Werbung - und die ist nur nach objektiv nachprüfbaren Kriterien erlaubt.
Bei Design werden letztlich auch Geschmacksurteile eine entscheidende Rolle spielen - wer vermag schon objektiv zu sagen, ob das Logo der Firma A nun "sinnvoll und für die Firma passend" designed wurde oder nicht (wenn wir mal davon ausgehen, es handelt sich nicht um eine Rennwagenfirma, die eine Schnecke im Logo hat).
Folglich öffnet man damit Konkurrenz wie Logoinhaber erstklassige Angriffspunkte nach UWG.

Im übrigen sollte man bedenken, daß sowas mit Recht nicht zum üblichen Geschäftsgebaren gehört. Oder kennen Sie eine Werbung, in der sich eine große Werbeagentur darüber ausläßt, wie langweilig die Konkurrenz ist? Oder Airline A, wie unbequem man bei Airline B sitzt?
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