Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zu Vertragsstrafe/Markenrechtsverletzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zu Vertragsstrafe/Markenrechtsverletzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 18:24    Titel: Fragen zu Vertragsstrafe/Markenrechtsverletzung Antworten mit Zitat

Es geht mir um folgenden Fall:


Person A hat bei einem bekannten Internetauktionshaus mehrfach (4x) kleine Mengen markenrechtlich geschützter Artikel erworben (Warenwerte jeweils zwischen 5-15 EUR plus Versand, keine Fälschungen sondern Parallelimporte).

Von Kanzlei B kam daraufhin eine Unterlassungserklärung, die Person A blauäugig unverändert unterschrieben hat. Die Höhe einer Vertragsstrafe geht NICHT daraus hervor, es gibt lediglich den Passus, dass im Falle der Anzweiflung einer sachgemäßen Höhe der Vertragsstrafe das Gericht in M. über die Höhe entscheiden wird (=Sitz der Kanzlei).

Person A hat sich also dem lizensierten Produkt (=Figur 1) der betreffenden Firma abgewandt & jetzt auf einer anderen Internetplattform eine andere Figur entdeckt, die ihm/ihr gefällt. Laut Mitteilung des zuständigen Zollamtes handelt es sich hierbei jedoch wieder um die gleiche Rechteinhaberin - es ist eine andere Figur (= Figur 2). Der Fall geht damit wieder an Kanzlei B.

Wird jetzt eine Vertragsstrafe fällig werden?

Kann man sich darauf berufen, dass man die Unterlassungerklärung nur für Figur 1 unterschrieben hat & sich nicht bewusst war, dass Figur 2 ebenfalls ein Lizenzprodukt der Firmal war?

Wie hoch können die Kosten sein (der festgesetzte Streitwert (nennt sich das so?) beläuft sich auf ca. 140.000 EUR)? Was kann da als sachgemäße Forderung gelten, sprich: Ab wann sollte ich vor Gericht ziehen?

Hilfe....danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die UE sich auf ein spezifisches Produkt bezieht, kann man sie durch Import eines ganz anderen Produktes auch nicht verletzen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn die UE sich auf ein spezifisches Produkt bezieht, kann man sie durch Import eines ganz anderen Produktes auch nicht verletzen.


Die UE bezieht sich auf Figur 1 der Marke XY. Jetzt wurde Figur 2 der Marke XY importiert - gilt dies tatsächlich als anderes Produkt?

Wird ein Patentanwalt tatsächlich ein solches Schlupfloch unberücksichtigt gelassen haben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, was beabsichtigt war.

Wenn die Gegenseite davon ausgeht, das Eintreiben einer Vertragsstrafe vor Gericht sei gegen einen möglicherweise finanziell klammen Gegner wenig erfolgversprechend, könnte sie umso mehr Interesse daran haben, bei einem erneuten Verstoß lieber erneut das "Kleingeld" für eine zweite Abmahnung "mitzunehmen".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das könnte durchaus möglich sein.



Wie hoch können Vertragsstrafen ausfallen? Fünf-stellig? Sechs-stellig?

Ist es Brauch, die Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung unbeziffert zu lassen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

violindustrial hat folgendes geschrieben::
Wie hoch können Vertragsstrafen ausfallen? Fünf-stellig? Sechs-stellig?


Theoretisch unbegrenzt.

violindustrial hat folgendes geschrieben::
Ist es Brauch, die Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung unbeziffert zu lassen?


Gugeln Sie mal nach "Hamburger Brauch". Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Michael A. Schaffrath Smilie

Harren wir einfach der Dinge, die nächste Woche mit sich bringt & trinken Kräutertee um den MAgen zu beruhigen Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange dauert es eigentlich im Durchschnitt, bis man aufgrund einer wie oben geschilderten Sachlage Post vom Anwalt bekommen kann?

Gibt es eine Frist, ab der man aufatmen kann weil nichts mehr kommt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.