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Verfasst am: 08.11.08, 21:24 Titel: Anwalt reicht keine Klage ein
Ich habe mich wegen eines Rechtsstreits mit meinem Ex-Vermieter, der meine Mietkaution von ca. 1500,00 EUR einbehalten hat, an einen Anwalt gewandt.
Der Anwalt ist dann außergerichtlich tätig geworden und hat den Vermieter schriftlich eine
Frist zur Rückzahlung gesetzt. Nach Ablauf der Frist war mit dem Anwalt vereinbart, dass
er Klage gegen den Vermieter einreicht. Das war Mitte Juli 2008
Nun war die Frist abgelaufen und der Vermieter hat natürlich nicht gezahlt.
Die Zeit ging ins Land und Mitte September 2008 rief ich den Anwalt an und fragte nach dem Stand der Dinge. Er sagte mir er hätte beim Amtsgericht Klage eingereicht und alles wäre am laufen und er würde mir die Kopie der Klageschrift zusenden. Aber nichts geschah. Nun habe ich letzte Woche beim Amtsgericht angefragt, ob überhaupt Klage eingereicht worden ist. Die sagten mir, dass keine Klage eingereicht worden ist.
Der Anwalt ist telefonisch nicht mehr erreichbar und antwortet auf e-Mails nicht mehr.
Einen anderen Anwalt nehmen ist schlecht, denn die Rechtsschutzversicherung würde einen anderen Anwalts nicht bezahlen! Wie ist die Rechtslage?
Man kann dem Anwalt schriftlich eine Frist setzen, ihm dann das Mandat kündigen und den nächsten Anwalt prüfen lassen, ob die zusätzlich entstandenen Kosten als Schadensersatz vom ersten Anwalt zu erstatten sind.
Der Schaden bei einem Anwaltswechsel in dieser Phase, den weder die RSV noch der Gegner tragen müssen, beläuft sich zwischen 82 € und 120 € (je nachdem, wie dreist der erste Anwalt abrechnet.)
Da es sich hierbei um Peanuts handelt, könnte man bei der RSV anrufen und das Problem schildern. Vielleicht bewilligen die auf Kulanz den Anwaltswechsel. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
hi,
bevor was Schimmels dir passiert, wende dich an RAK.( Rechtsanwaltskammer ).
wenn schreibe an Anwalt, wenn du durch seine mangelnde Tätigkeit irgendwelche schaden bekommen würdest, würdest du von ihm verlangen etc....
er soll deine Schaden an seine Haftpflichtversicherung melden.....
Verfasst am: 17.11.08, 20:08 Titel: Re: An RAK wenden
Shiva108 hat folgendes geschrieben::
hi,
bevor was Schimmels dir passiert, wende dich an RAK.( Rechtsanwaltskammer ).
wenn schreibe an Anwalt, wenn du durch seine mangelnde Tätigkeit irgendwelche schaden bekommen würdest, würdest du von ihm verlangen etc....
er soll deine Schaden an seine Haftpflichtversicherung melden.....
Der Gesetzgeber hat der Rechtsanwaltskammer nicht die Befugnis übertragen, die fachliche Qualität der Arbeit eines Anwalts zu beurteilen und darauf zu überprüfen, ob zutreffend beraten oder mit dem gewünschten Engagement vorgegangen wurde. Steht dies im Streit und ist der Mandant der Auffassung, Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, kann dies nur im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten geklärt werden. Nur ein Gericht, nicht die Rechtsanwaltskammer kann feststellen, ob ein Anwalt seine Pflichten materiell-rechtlicher Art erfüllt hat oder nicht.
_________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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