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Auftragskündigung VOB

 
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freakboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 17:35    Titel: Auftragskündigung VOB Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Ich habe da mal einen fiktiven Fall zur Diskussion.... Mal angenommen ein AN bekommt von einem Architekten einen Auftrag über ca. 90.000 EUR erteilt. Dabei handelt es sich um Sanierungs - und Abbrucharbeiten... Der Auftrag ist in 2 Bauabschnitte unterteilt, wobei der 1. Bauabschnitt auch ausgeführt und komplett bezahlt wurde. Es ist ein VOB - Vertrag abgeschlossen worden. Nun gibt der Architekt zu verstehen, dass der Bauherr es sich anders überlegt hat und die weiteren Baumaßnahmen " erstmal " nicht ausgeführt werden soll. Eine schriftliche Kündigung ist bisher noch nicht erfolgt. Lediglich ein Anschreiben des Architekten läge vor, in dem er schreibt, dass der bestehende Auftrag als "abgeschlossen" anzusehen sei.. Hat der AN nun ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung durch den entgangenen Gewinn oder eventuell auch auf weitere Vergütungen aufgrund der bereits beauftragten Abrechnungssumme? Z.B. Schadensersatz, usw. Eventuell sind auch noch Nachunternehmer des AN betroffen, die bereits ebenfalls beuaftragt waren. Mal angenommen es wurden Leistungen im Umfang von ca. 20.000 EUR ausgeführt und die Restsumme beläuft sich auf ca. 70.000 EUR. Wie wäre das laut VOB oder BGB geregelt?
Schonmal vielen Dank für die Beiträge... Ich hoffe mein fiktiver Fall ist einigermaßen verständlich Smilie
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 12:19    Titel: Re: Auftragskündigung VOB Antworten mit Zitat

freakboy hat folgendes geschrieben::

Mal angenommen ein AN bekommt von einem Architekten einen Auftrag ...


Und da fänt es schon an....

Der Architekt hat den Auftrag erteilt??????

Uff hessisch:

Derf der des?
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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freakboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 15:12    Titel: Auftragskündigung VOB Antworten mit Zitat

Mmmmh, also nehmen wir mal an der Architekt darf den Auftrag erteilen, die Verträge wurden im Namen und auf Rechnung des Bauherren abgeschlossen. Die Rechnungen für die bisher geleisteten Arbeiten würden auch direkt von dem Bauherren beglichen worden sein. Der Vertrag wäre also zulässig und auch der Auftrag wäre von dem Bauherren über den Architekten erteilt worden sein... Wie sehe es dann aus?
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann:

alle Kosten aufgliedern und Rechnung stellen ( und schon mal den RA verständigen).
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

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Jerry Maus
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