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Nachträglicher Einbau eines Fensters - Beschlußfassung?

 
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Hille
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:43    Titel: Nachträglicher Einbau eines Fensters - Beschlußfassung? Antworten mit Zitat

Wenn ein Eigentümer im EG nachträglich ein Fenster inkl. nötigen Durchbruch einbauen möchte (Gang zum Bauamt würde danach natürlich ordnungsgemäß erfolgen), was für eine Beschlußfassung setzt dies voraus?

Da der nachträgliche Fenstereinbau ja nur dem jeweiligen Eigentümer zugute kommt, gehe ich von einer klassischen baulichen Veränderung aus, indem ein allstimmiger Beschluß (wenn in GO nichts anderweitig drin steht) nötig ist.

Könnte dieser Eigentümer sich heirbei mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluß durchringen, wofür ich aber keine Anhaltspunkte sehe?

Grüße
Hille
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist selbst beantwortet. Smilie
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 16:49    Titel: Re: Nachträglicher Einbau eines Fensters - Beschlußfassung? Antworten mit Zitat

Hille hat folgendes geschrieben::
Könnte dieser Eigentümer sich heirbei mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluß durchringen, wofür ich aber keine Anhaltspunkte sehe?

Zum Thema "bauliche Veränderung":
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=160409&highlight=bauliche+ver%E4nderung
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Hille
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für Euere schnelle Hilfe!
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