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Männerfeindlich

 
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 08:37    Titel: Männerfeindlich Antworten mit Zitat

*grummel*
Ich hab mich heute morgen mit meiner besseren Hälfte im Badezimmer gezofft.
Kann mir mal einer erklären, warum der Teil der Bevölkerung, der statistisch länger lebt (Frauen) trotzdem früher in Rente darf? Weinen

Ist Gott eine Frau? Auf den Arm nehmen
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.11.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sooooo groß ist der Unterschied ja gar nicht Auf den Arm nehmen
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, dass ist das was tatsächlich bei rauskommt. Wer daran schuld ist, dass die Männer dann doch früher in Rente gehen müssen ist mir auch klar Auf den Arm nehmen , aber was sagt das Gesetz. Warum ist das so vereinbart? Gibts da irgend eine (historische) Begründung?
Warum regelt SGB VI mit zweierlei Maß? Ich winke da mal mit Artikel 3 GG.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Gibts da irgend eine (historische) Begründung?


Frauen als "schwaches Geschlecht."

Darum gab es früher z.B. auch mal ein Nachtarbeitsverbot für Frauen.

§ 19 Arbeitszeitordnung (AZO) Nachtruhe und Frühschluß vor Sonn- und Feiertagen
(1) Arbeiterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von zwanzig bis sechs Uhr und an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen nicht nach siebzehn Uhr beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben dürfen Arbeiterinnen bis dreiundzwanzig Uhr beschäftigt werden. Nach vorheriger Anzeige an das Gewerbeaufsichtsamt kann die Frühschicht regelmäßig frühestens um fünf Uhr beginnen, wenn die Spätschicht entsprechend früher endet. Das Gewerbeaufsichtsamt kann zulassen, daß die Spätschicht regelmäßig spätestens um vierundzwanzig Uhr endet, wenn die Frühschicht entsprechend später beginnt.

Die AZO wurde auf Grund der Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 durch das Arbeitszeitgesetz ersetzt.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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TrixiMaus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelung, wonach Frauen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Altersrente ab dem 60. Lebensjahr erhalten können, gibt es seit 1957.
Hier wurde die historische Rollenverteilung (Mann geht arbeiten, Frau macht den Haushalt) berücksichtigt. Die Frauen, die neben der Hausarbeit zusätzlich auch noch arbeiten, sollten einen früheren Renteneintritt haben, da sie größeren Belastungen ausgesetzt sind.
Diese besondere Rentenart gibt es aber nur noch bis Jahrgang 1951 einschließlich.

Es ist die letzte Vorschrift, die Frauen im Rentenrecht besser stellt. Die Witwen-/witwerrenten-Regelung wurde bereits 1986 vereinheitlicht.

TrixiMaus
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Grund ist tatsächlich ein historischer.

Frauen hatten früher gefälligst zu Hause bei den Kindern zu bleiben und dem von der Arbeit heimkehrenden Gatten ein warmes Mahl zu bereiten (hach - das waren noch Zeiten...), so hatten sie kaum Möglichkeiten, auf die sog. 'große' Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zu kommen und als langjährig Versicherte oder gar als Schwerbehinderte vor 65 in Rente zu gehen.
Also hat man die Frauenaltersrente geschaffen, die den Frauen zustehen sollte, die nach der Kindereziehung, wenn die Gören aus dem Gröbsten raus sind, wieder schaffen gehen (mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge ab dem 40. Lj.). Dass diese Rente bereits ab dem 60. Lj. auch ohne Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden kann, war vermutlich dem Umstand geschuldet, dass die Frau gefälligst jünger zu sein hatte als der Göttergatte.
Durch die Einführung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten besteht dieses 'Manko' für erziehende Frauen nun nicht mehr, sie kommen nun wesentlich leichter an 35 Versicherungsjahre ran. Folgerichtig wird es die Frauenaltersrente auch für die Jahrgänge '52 und jünger nicht mehr geben.
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MfG
Old Piper
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da die rechtlichen und historischen Aspekte hinreichend geklärt wurden, rege ich eine Verschiebung in die SC an - da könnte sich noch eine schöne Folgediskussion entwickeln. Winken

edit: Ich sehe gerade, dass Auszüge schon dort gelandet sind ...
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Welches (gleiche) Renteneintrittsalter gilt dann und wo find ich das? Zwecks schriftlicher innerfamiliärer Beweisführung Winken
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TrixiMaus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Altersrentenarten sind in den §§ 33-ff SGB VI aufgeführt; sie gelten gleichermaßen für Männer und Frauen.

Die Altersrente für Frauen ist im Übergangsrecht (da nur bis Jahrgang 1951) in § 237a SGB VI geregelt.

TrixiMaus
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Triximaus. Sehr glücklich
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