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Verfasst am: 10.11.08, 18:41 Titel: abwasserkanal seit mehr als 30 jahren auf fremden grundstück
Eigentümer Oben hat sein Hang-Grundstück mit MFH auf die Vorderseite (Strassenseite des Grundstücks entwässert. einzig das Abwasser das im Keller entsteht (Waschmaschiine, Handwaschbecken und eine Toilette zu Gewerberäumen) wird über das Grundstück in einer Bodenleitung von Nachbar unten auf der anderen Seite entwässert. Anders geht das nicht, weil Niveau der Kellerräume bereits unter Niveau des Strassenkananls.
Die Leitung wurde 1972 eingebracht im Grundbuch ist keine Last eingetragen.
Beide Grundstücke waren mal eins, und sind 1999 an zwei verschidene Eigentümer verkauft worden.
Nachbar Unten verlangt nun Entfernung der Leitung, Kosten für eine Hebeanlage und "Umleitung" zur Strasse ca 40000 Euro. Eigentümer Oben kann das nicht bezahlen und bekommt vermutlich auch kein Geld von der Bank dafür?
Kann Eigentümer Oben gezwungen werden das Abwasser anderweitig zu entwässern?
Bei Bäumen die zu Nahe an der Grund-Grenze stehen ist nach einiger Zeit des Nichtwehrens der Beseitgungsanspruch verwirkt, gilt das so auch für das Abwasser?
Da der Rechtsvorgänger des "Unten" dieser Abwasserleitung zugestimmt hat kann die Verlegung nicht gefordert werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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