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Verfasst am: 10.11.08, 17:35 Titel: Private BU Leistungen und wieviel Krankenkassen Beitrag?
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie man sich kranken versichern muss bzw. kann, wenn man ausschließlich Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält??
Gelten hier auch die Regeln, alle Einnahmen werden zusammen gerechnet (d.h. Zinserträge etc.) ?
leider weiss ich es auch nicht.
Es interessiert mich aber brennend, da mein Mann seit Kurzem auch Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsvers. erhält.
Bis jetzt war er bei mir Familienversichert.
Solltest du weitere Infos haben ´, wäre ich für eine kurze Info dankbar.
Wenn Dein Mann bei Dir familienversichert ist, gibt es doch gar kein Problem. Da muss er doch eh nichts zahlen.
Problematisch wird es ja, wenn man sich selber kranken versichern muss.
Leider habe ich noch keine Infos.
Sicherlich kann man auch bei seiner Krankenversicherung nachfragen. Aber ich wollte mich erst mal allgemein informieren.
Und vor allen ist es ja auch für viele andere, die noch keine Leistungen beziehen, aber BU Versicherungen haben oder eine abschließen wollen, interessant zu wissen wie es nach einem BU Vorfall weiterläuft.
Vielen Dank für die Antwort
Das ist nämlich die Frage, ist eine Leistung aus der privaten BU als Einkommen zu sehen oder nicht.
Ich werde einfach bei meiner Krankenversicherung nachfragen, wollte mich vorher mal informiere.
Weiss vielleicht jemand, ob man einen 400 Euro Job (der nichts mit dem Beruf zu tun hat)
ausüben darf. Von der alleinigen privaten BU kann man nämlich nicht sonderlich gut leben und vom Staat gibt es ja nichts mehr.
natürlich ist das Einkommen.
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte, also auch Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ob ein 400EuroJob zulässig ist, sollte man bei seiner Versicherung nachfragen. Dies kann je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein.
Sofern keine Familienversicherung aufgrund der Einnahmen möglich ist, sollte man einen Job von mindestens 401 Euro aufnehmen. Damit entsteht auch Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung.
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