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Es wurde eine angefahrene Katze gefunden, die von einem Tierschützer ins Tierheim gebracht und dort operiert wurde. Nun hat die Finderin der Katze den Besitzer, einen Bauern, ausfindig gemacht. Der hat aber darum gebeten nicht an das Tierheim weiterzugeben, dass die Katze ihm gehört. Er will die hohen Operationskosten nicht zahlen. Er würde die Katze einschläfern lassen.
Muss er die Kosten bezahlen oder ist es hier so, dass Tierheime solche Kosten übernehmen und die Katzen hinterher wieder zum Hof zurückkönnen? Im Grunde sind Katzen für Bauern egal und sie sind nicht bereit etwas für die Behandlung zu zahlen. Der Kater hätte schlechte Chancen vermittelt zu werden, da er recht wild ist.
Wie sieht das rechtlich aus?
Der Bauer ist zwar Eigentümer, aber er hat den Auftrag zu der OP ja nicht gegeben.
Kann mich da an eine Situation in einem Reitstall erinnern....
Pferd wurde krank, Besitzer war nicht zu erreichen.
Der Besitzer des Stalls ließ seinen TA kommen um das Pferd zu behandeln.
Der Eigentümer weigerte sich anschließend die TA Kosten zu bezahlen, da er das nicht in Auftrag gegeben hatte.
Die ganze Sache ging vor Gericht und der Stallbesitzer blieb auf den Kosten sitzen.
Danach wurden die Einstallverträge erst mal geändert.
der Bauer hat wohl den Besitz an der Katze aufgegeben.
Schöner Paragraph. Schade, dass er nichts mit der Frage zu tun hat.
Zur Sache: Das ganze dürfte über §§ 677 ff BGB zu lösen sein ("GoA"). Da die OP wohl nicht im Interesse des Bauern lag - die Katze war ihm egal -, dürfte eine Kostenerstattung ausscheiden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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