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Einforderung angeblicher Schulden nach Beziehung

 
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myway
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Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 01:10    Titel: Einforderung angeblicher Schulden nach Beziehung Antworten mit Zitat

Hallo folgende Fragestellung:
Er A hat mit ihr B eine langjährige Beziehung geführt, in der A auch ein Jahr bei B wohnte. Sie haben am Anfang darüber gesprochen die Miete dann zu teilen. Dies erfolgte aber so nicht, die Ausgaben wurden miteinander verrechnet indem A in der Regel Strom, Essen, Unternehmungen usw. bezahlte. B forderte nie auch nur einen Teil der Miete ein. Aus diesem Zusammenwohnen sind allerdings Mietschulden entstanden, da B überhaupt keine Miete zahlte. Sie wohnten danach noch Monate getrennt, bis sich die Beziehung dann hart zerschlug. B fordert nach weiteren Monaten mit Androhung einer gerichtlichen Anklage die Hälfte der Mietschulden und die Kaution von A ein. Wie ist hier die Rechtslage, könnte sie damit durchkommen?
Und weitere Überlegung:
Wie viel Bestand hätte wohl ein von A unterzeichnetes Schuldeingeständnis (notariell nicht beglaubigt), was unter Druck, ausgeübt von Bs Verwandschaft, vorliegen würde. Geschockt Frage Frage Frage
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 09:20    Titel: Re: Einforderung angeblicher Schulden nach Beziehung Antworten mit Zitat

myway hat folgendes geschrieben::

Wie viel Bestand hätte wohl ein von A unterzeichnetes Schuldeingeständnis (notariell nicht beglaubigt), was unter Druck, ausgeübt von Bs Verwandschaft, vorliegen würde. Geschockt Frage Frage Frage

Kommt drauf an, wie der Druck ausgeübt wurde und inwiefern A dies beweisen kann.
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Gruß
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myway
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Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 15:38    Titel: Re zu Druck Antworten mit Zitat

Hm, für eine genaue Erklärung musste ich zu weit ausholen. Mutter von B kam an und meinte, dass ja beide das mit den Mietschulden verbrochen hätten und man würde sie jetzt belangen, da B ja nicht zahlen könne. Die Mutter von B war A über die Jahre sehr ans Herz gewachsen, da A aus schlechten Verhätnissen kommt und kaum Kontakt zu seiner Mutter hat. Er vermisste die Familie nach der Trennung sowieso sehr und fürchtete diese Bezugsperson ganz zu verlieren. Das wusste diese natürlich ganz genau. (Ich weiß, ganz schön unklug) Gilt das als eine Art emotionaler Druck oder so was vor Gericht ?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 23:32    Titel: Re: Re zu Druck Antworten mit Zitat

myway hat folgendes geschrieben::
Gilt das als eine Art emotionaler Druck oder so was vor Gericht ?

Ja, das gilt vor Gericht als emotionaler Druck.

Emotionaler Druck ist aber rechtlich unerheblich.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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myway
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Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 09:13    Titel: Emotionaler Druck Antworten mit Zitat

Was bedeutet rechtlich unerheblich in diesem Fall? Tut uns leid, aber Unterschrift ist Unterschrift und wenn man nicht mit ner Waffe bedroht wird, schade? Ich meine OK, irgendwo muss man die Grenze ziehen, aber ich dachte auch so eine Abtretung hat vor Gericht nur Bestand, wenn sie notariell bestätigt wurde. Aber vermutlich bedeutet das Schriftstück trotzdem schlechte Karten. Naja, es geht ja dabei darum den Richter von der Wahrheit zu überzeugen.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 09:17    Titel: Re: Emotionaler Druck Antworten mit Zitat

myway hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet rechtlich unerheblich in diesem Fall? Tut uns leid, aber Unterschrift ist Unterschrift und wenn man nicht mit ner Waffe bedroht wird, schade?

Im Prinzip ja.

myway hat folgendes geschrieben::
ich dachte auch so eine Abtretung hat vor Gericht nur Bestand, wenn sie notariell bestätigt wurde.

Welche Abtretung?
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkung ist weder bei einer Abtretung noch bei einem Schuldanerkenntnis erforderlich.
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myway
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Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:18    Titel: re Antworten mit Zitat

Doch, denn es geht ja auch darum, dass sie schon Ärger hat, da ja keine Miete gezahlt wurde und sie allein im Mietvertrag steht. Ich denke, dass sie dieses Schuldensbekenntnis erstmal an ihren Kläger weiterschickt. Hier weiß ich aber, dass das nicht funktionieren wird, sollte es irgendwann einen Mahnbescheid geben, kann sie nur mit einem Schnipsel mit einer fremden Unterschrift drauf nichts anfangen, das muss notariell beglaubigt sein, hat jedenfalls mal eine Gerichtsvollzieherin gesagt.
Gehts aber nur zwischen den beiden vor Gericht, was ich ja eigentlich gar nicht glaube, wenn er Glück hat ist das alles nur Show um ihn einzuschüchtern, dann kann es mit so einem Schuldensbekenntnis etwas schwierig werden, den Richter zu überzeugen, oder? Ich weiß gar nicht wie sowas abläuft.
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