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angenommen A ist AN und gesetzlich krankenversichert. A erkrankt schwer und bezieht längere zeit krankengeld von der GKV. Kurz vor ablauf der krankengeldzahlung ("aussteuerung") ist A wieder arbeitsfähig.
Was passiert wenn A jetzt erneurt wieder erkranken würde (an der selben erkrankung) und arbeitsunfähig werden würde. Würde er erneut Krankengeld von der GKV beziehen. Wie lange muss A arbeitsfähig sein um einen erneuten Anspruch auf Krankengeld zu haben?
Das steht in § 48 SGB V und ist hier in verständlicherer Form beschrieben. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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