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Was ist Aufgabe eines Anwalts?

 
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habibi809
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 41
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 08:08    Titel: Was ist Aufgabe eines Anwalts? Antworten mit Zitat

Hallo

hab mal eine allgemeine Frage: Was sind die Aufgaben eines Anwalts nach Unterzeichnung einer Mandatsvereinbarung? Und was ist, wenn Anwalt Schriftverkehr mit der Gegenseite führt und keine Mandatsvereinbarung geschlossen wird?

Zur Frage folgendes, erfundenes Beispiel:

XY hatte früher einen Anwalt beauftragt. Nun will er die Kostennote überprüfen lassen, außerdem Schaden aus Fehlberatung/-arbeit überprüfen lassen.
XY geht daher zu Anwalt 2. Anwalt 2 meint,
-Rechnung zu hoch,
-Schaden sei auch da, da lt. ergangenen Urteil der frühere Anwalt unschlüssigen Sachvortrag gemacht hätte.

XY unterzeichnet Mandatsvereinbarung und legt Kopie seiner Rechtsschutz vor. Danach erfolgt Klage nur wegen Rechnung - lt Anwalt 2 solle man erst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, danach nimmt man erst Schaden dazu. Nun steht tatsächlich fest, daß früherer Anwalt zuviel abgerechnet hat.
Nun will Anwalt 2 den Schaden nicht mit reinnehmen, Anwalt 2 sagt, XY spiele Anwälte aus und will nur Geld von den Anwälten rausholen. Mandatsvereinbarung wäre nur für Rechnung, nicht für Schaden. Für Schaden müsse er erst mal rumrechnen, würde neben seinen Gebühren extra kosten. Das ganze wäre ohnehin sinnlos. Anwalt 2 handele nur noch auf Weisung von XY.
XY ist sehr erstaunt über den Sinneswandel. XY fordert Anwalt 2 auf, dass Gespräch schriftlich zu bestätigen, wal Anwalt 2 ablehnt. XY ruft dann seinen Rechtsschutz an und erfährt, dass hier gar keine Deckungszusage angefordert wurde.

Was meint ihr:
-Hat XY Anspruch auf eine rechtliche Beratung, ggf in Schriftform? Oder muß der rechtsunkundige XY Weisungen ins Blaue hinein an Anwalt 2 geben?
-Wegen Schaden hat Anwalt 2 auch schon die Gegenseite mehrfachst angeschrieben, kann er nun die Hereinnahme des Schadens in eine bestehende GEbührenklage ablehnen, weil für den Schaden keine Mandatsvereinbarung vorliegt bzw. zusätzliche Gebühren neben seinen Anwaltsgebühren fordern?
-Sind Klagen gegen einen Anwalt eigentlich nicht in einer Vollrechtsschutz erfasst?

Bin gespannt auf Eure Meinungen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollten Sie erst einmal klarstellen, was Sie unter "Mandatsvereinbarung" verstehen. Eine Vollmacht? Eine Honorarvereinbarung? Einen Mandatsvertrag (was immer der beinhaltet)?

Mir ist der Sachverhalt im Augenblick einfach noch etwas zu unverständlich.

Beste Grüße

Metzing
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