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finanzen kleiner verein

 
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franzl08
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 09:52    Titel: finanzen kleiner verein Antworten mit Zitat

hi,
hab mal ne frage. es handelt sich um einen kleinen verein. also laut vereins statuen vertritt der obmann den verein nach außen. für die gültigkeit von finanzgeschäften ist aber die unterschrift des obmanns und des kassiers notwendig. beudeutet das jetz, dass der obmann finanzgeschäfte (überweisungen) alleine abwickeln kann, und der kassier nur nach innen rechenschaft schuldig. Oder wäre der kassier verantwortbar falls der obmann mit er kohle abhaut bzw. bedeutet das, dass der kassier auch bei überweisungen mit unterzeichnen muss für die gültigkeit??
steh aufm schlauch Geschockt
danke
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Hardy DD
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: 01239 Dresden

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 16:51    Titel: Finanzen kleiner Verein Antworten mit Zitat

Hallo Franz108,

steht in Euren Statuten, dass 2 Unterschriften bei Finanztransfers (Barabhebungen oder Überweisungen) durch den Vorsitzenden und dem Kassierer notwendig sind, aus den Belegen hervorgeht wohin das Geld und für welchen Zweck fließt, ist doch der Kassierer erstmal gedeckt. Zu seiner Verantwortung gehört doch
- dass der statutengemäß vorgeschriebene Nachweis/Belegführung ordentlich gemacht wird und auch den Vorsitzenden darauf hinweist
- dass er aus den Belegen die Adressaten des Geldflusses und den Verwendungszweck kennt und ggf. aus Beschlüssen die Ursachen der Transfers weiß
- und letztlich seine Unterschrift auch verweigern kann, wenn Dinge nicht klar sind.
In-Sich-Geschäfte sind nach § 181 BGB grds. verboten, es sei denn, in Eurer Satzung steht was anderes geschrieben.
Besser ist, siehe mal bitte unter der Suchfunktion betreffs Finanzen nach.
MfG Hard y DD
_________________
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
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