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Haftung für Warenprüfung

 
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Krawatte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 11:38    Titel: Haftung für Warenprüfung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


folgendes

Firma A liefert Ware an Firma B.

Warengegenstand: 180 Hemden, mit einem Stick veredelt.

Die Ware ist Einwandfrei, der aufgebrachte Stick jedoch bei 11Teilen defekt.

Ware wurde zurück gesendet und von Firma A als Reklamation anerkannt und Ersatzware Kostenlos an Firma B versendet.

Firma B verlangt nun noch 5% vom gesamt Rechnungswert weil sie die Ware komplett Prüfen musste auf Schäden.

Ist das gerechtfertigt? Die 5% entsprechen in dem Fall nur ca. 50,00€ Brutto, geht aber hier nicht um den Warenwert sondern um den allgemeinen rechtlichen Stand. Mann muss doch nicht immer Schadensersatz zahlen wenn von geringen Mengen Ware nicht gut ist wenn man diese sofort ersetzt, Schaden aus Terminverzögerungen mal aussen vor gelassen.


Besteht bei solchen Fällen nicht sowieso eine generelle überprüfungs Frist des Kunden für die Ware. 180Stück sind doch keine so hohe Menge das eine Stichprobenhafte Prüfung der Ware angemessen wäre.


Danke für jede Antwort oder einen Hinweis in welchem Teil des Gesetzbuches ich mich bewegen muss für eine Lösung.

Gruss
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