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Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf
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ahebler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 63674

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 11:09    Titel: Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf Antworten mit Zitat

Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf für ein Haus was nicht gekauft wurde

Im letzten Monat habe ich mir ein Haus angesehen was zum verkauf stand was über die LBS angeboten wurde. Wie das so ist habe ich mir das Haus mehrmals angesehen und auch in dieser Zeit mehrfach mit dem LBS Angestellten Kontakt gehabt. Es bestand ein ernsthaftes Interesse das Haus zu kaufen so das ich mir von einigen Banken Informationen für die Finanzierung eingeholt habe. In dieser Zeit hatte ich auch wieder Kontakt mit den Herrn der LBS. Der mich fragte ob er mir zur Ansicht einen Mustervertrag zukommen lassen könnte. Ohne bedenken habe ich dieses Angebot angenommen. Da beim näheren hinsehen das Haus doch nicht meinen Erwartungen entsprach habe ich dem Herrn von der LBS mitgeteilt das ich das Haus nicht kaufen werde.

Nun habe ich ein schreiben von einem Notar erhalten der mir über 500 Euro für einen Vertragsendwurf plus neben kosten berechnet. Es wurde zur keiner Zeit eine verbindliche Kaufzusage gemacht, noch wurde von mir ein Notar beauftragt einen Vertag auf zusetzen. Wie kann es dann sein das mir die kosten für ein Mustervertrag in Rechnung gestellt werden?! Ist das Rechtens bin ich nun wirklich verpflichtet einen vertag zu zahlen der von mir nie in Auftrag gegeben wurde?

Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das Geschäftsgebaren von dem Vermittler der öffentlich rechtlichen Bausparkasse, sowie dem Notar finde ich äusserst dubios.
M.e. müssen die kosten für den "Vertragsentwurf" selbstverständlich nicht von dem potienziellen Interessenten übernommen werden.

Ausserdem würde ich die Anwalts und Notarkammer über das Geschäftsgebaren des Notars informieren. Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Das Geschäftsgebaren von dem Vermittler der öffentlich rechtlichen Bausparkasse, sowie dem Notar finde ich äusserst dubios.
M.e. müssen die kosten für den "Vertragsentwurf" selbstverständlich nicht von dem potienziellen Interessenten übernommen werden.

Ausserdem würde ich die Anwalts und Notarkammer über das Geschäftsgebaren des Notars informieren. Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung.

Man sollte ber nicht vergessen die Rechnung zurück zu weisen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::

Man sollte ber nicht vergessen die Rechnung zurück zu weisen.


gerade das würde ich nicht machen. Mahnbescheid abwarten, widerspruch einlegen und auf das Gerichtsverfahren warten. Alles andere kostet nur Zeit und Nerven.
_________________
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Chess45 hat folgendes geschrieben::

Man sollte ber nicht vergessen die Rechnung zurück zu weisen.


gerade das würde ich nicht machen. Mahnbescheid abwarten, widerspruch einlegen und auf das Gerichtsverfahren warten. Alles andere kostet nur Zeit und Nerven.


vorsicht: § 155 KostO
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 13:54    Titel: Re: Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf Antworten mit Zitat

ahebler hat folgendes geschrieben::
....... ein schreiben von einem Notar erhalten der mir über 500 Euro für einen Vertragsendwurf plus neben kosten berechnet. Es wurde zur keiner Zeit eine verbindliche Kaufzusage gemacht, noch wurde von mir ein Notar beauftragt einen Vertag auf zusetzen.


Der Notar kann seine Rechnung nur an denjenigen schicken, der ihn beauftragt hat - und das wäre der LBS-Makler.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

so, nun haben wirs aber Lachen

Zitat:
§ 156
Einwendungen gegen die Kostenberechnung

(1) Einwendungen gegen die Kostenberechnung (§ 154), einschließlich solcher gegen die Verzinsungspflicht (§ 154a), die Zahlungspflicht und gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, sind bei dem Landgericht, in dessen Bezirk der Notar den Amtssitz hat, im Wege der Beschwerde geltend zu machen. Das Gericht soll vor der Entscheidung die Beteiligten und die vorgesetzte Dienstbehörde des Notars hören. Beanstandet der Zahlungspflichtige dem Notar gegenüber die Kostenberechnung, so kann der Notar die Entscheidung des Landgerichts beantragen.


http://www.bnotk.de/Notar/Notarkosten/Berechnungsbeispiel/Entwurf.html
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ahebler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 63674

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde doch heißen das bei mir der Fall 3 wäre

3. Fall:
Voraussetzungen:
der erstellte Entwurf wurde nicht erfordert
Beurkundungsverhandlung hat nicht begonnen
Beurkundung unterbleibt
Rechtsfolge:
§§ 141 und 130 Abs. 2 KostO:

=1/4-Gebühr aus vollem Wert, höchstens 20 Euro

und das auch wenn ich das ganze nicht beantragt habe sondern der Herr von der LBS, oder heißt das nicht ich sondern die LBS für die kosten aufkommen muss?
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 16:16    Titel: Re: Notakosten für einen Kaufvertragsendwurf Antworten mit Zitat

ahebler hat folgendes geschrieben::
In dieser Zeit hatte ich auch wieder Kontakt mit den Herrn der LBS. Der mich fragte ob er mir zur Ansicht einen Mustervertrag zukommen lassen könnte. Ohne bedenken habe ich dieses Angebot angenommen.

Könnte es sein, dass der Herr der LBS nicht von einem "Muster"vertrag, sondern von einem Vertrags"entwurf" gesprochen hat?

In diesem Fall könnte eine Bejahung dieser Frage durchaus als Auftrag an den Notar zur Ausarbeitung eines Kaufvertrags zur Prüfung durch den potentiellen Käufer verstanden werden. Der Herr der LBS hätte dann diesen Auftrag des potentiellen Käufers lediglich an den Notar weitergeleitet. Ein solches Vorgehen würde meines Wissens dem üblichen Ablauf bei Grundstücksverkäufen, die von der LBS vermittelt werden, entsprechen.

Im Streitfall würde der Herr der LBS vermutlich bezeugen, dass der potentielle Käufer dem Notar einen entsprechenden Auftrag erteilt habe, den er dem Notar übermittelt habe.
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ahebler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 63674

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun das würde also heißen der Berater von der LBS kann lügen was er will und ich muss zahlen?! Ich hatte zur keiner Zeit eine Zusage zum kauf gegeben. Zudem hat mich auch keiner auf kosten hin gewiesen als ich meine Zusage gegeben habe das man mir einen Mustervertrag zukommen lassen könnte. Ist das den rechtens? Muss man mich nicht auf eventuelle kosten hin weißen?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wirst du auf die Kosten hingewiesen, wenn du beim Bäcker sagst:
"3 Semmeln und 4 Brezen bitte"?

Was war jetzt der genaue Wortlaut?
Vertragsentwurf oder Mustervertrag?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

nun mal ganz ruhig............erstmal eine formlose Beschwerde an die zuständige Justitzbehörde. Anschrift findest auf der seite der notatkammer.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Geschäftsgebaren von dem Vermittler der öffentlich rechtlichen Bausparkasse, sowie dem Notar finde ich äusserst dubios.
M.e. müssen die kosten für den "Vertragsentwurf" selbstverständlich nicht von dem potienziellen Interessenten übernommen werden.

Was denn für ein "Geschäftsgebaren"?

Der Notar wurde von dem Vermittler beauftragt einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Er muss nicht überprüfen, ob der Käufer seine Zustimmung gegeben hat.

Der Notar hat somit seine Arbeit erledigt und will dafür bezahlt werden. Das hat mit "Geschäftsgebaren" absolut nichts zu tun, sondern diese Vorgehensweise ist alltäglich.

Die Kosten sind vom Käufer zu übernehmen, ggf. könnte er versuchen, die Kosten vom Vermittler erstattet zu bekommen. Wer den Auftrag zur Erstellung des Entwurf erteilt hat, ist für die Kostenfrage nicht relevant. Die "Beteiligten" sind kostenpflichtig also entweder Käufer oder Verkäufer.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
War die Antwort nach deinem Geschmack? Für einen Klick auf die grünen Punkte bin ich äußerst dankbar




nö..............aber auf einen Klick auf die grünen Punkte verzichte ich mal.
Lachen da würde ich nämlich die voreinstellung ändern
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

ahebler hat folgendes geschrieben::
Nun das würde also heißen der Berater von der LBS kann lügen was er will und ich muss zahlen?!

Na, na, na, wer lügt denn hier? Selbstverständlich wird niemand lügen. Und es wird auch niemand behaupten. Wer will sich schon einer Verleumdung oder einer üblen Nachrede schuldig machen?

Zitat:
Ich hatte zur keiner Zeit eine Zusage zum kauf gegeben.

Aber ein ernsthaftes Interesse am Kauf des Hauses bekundet.

Zitat:
Zudem hat mich auch keiner auf kosten hin gewiesen als ich meine Zusage gegeben habe das man mir einen Mustervertrag zukommen lassen könnte.

Wenn tatsächlich von einem Vertragsmuster und nicht von einem Vertragsentwurf die Rede war, brauchte mit Kosten wohl nicht gerechnet zu werden. Aber was sollte ein Muster denn bringen?

Zitat:
Ist das den rechtens? Muss man mich nicht auf eventuelle kosten hin weißen?

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass man nicht damit rechnen kann, dass jemand eine Leistung unentgeltlich erbringt.
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