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Kunde K kauft von Firma N ein Haus zum Festpreis. Bezahlung nach Fertigstellung. Kunde K ist Subunternehmer von Firma N und verkauft Häuser (Vertrieb gegen Provision).
Firma N gibt den Auftrag an Fima C ohne Wissen des Kunden ab.
Firma C beauftragt Handwerksfirma A mit der Durchführung der Rohinstalltion im Gebäude.
Firma A führt diese durch und vereinbart Eigentumsvorbehalt mit Firma C.
Firma N stellt die Zahlungen an Firma C ein. Firma C kann Firma A nicht bezahlen.
Kunde K hat sich abweichend vom Vertrag auf Abschlagszahlungen eingelassen an Firma N. Firma N leitet das Geld aber nicht weiter.
Es wird bei Firma N und dadurch auch bei Firma C Insolvenzverschleppung vermutet.
Kann die Forderung von Firma A irgendwie gegen Kunde K geltend gemacht werden?
Durch die Zahlung abweichend vom Vertrag ist das Geld praktisch weg.
Kann das leicht entfernbare verbaute Material wieder demontiert werden wegen Eigentumsvorbehalt?
Welche Voraussetzungen müssen bei Vertragsschluss von Firma A mit Firma C gegeben sein, um eine persönliche Haftung wegen Insolvensverschleppung geltend zu machen?
Reicht beispielsweise Konto/Kasse praktisch leer. 200.000 Euro Forderungen an Firma N und Verbindlichkeiten von 180.000 Euro u.a. an Firma A um eine bereits vorliegende Verschleppung bei Vertragsschluss geltend machen zu können?
Firma A wäre für Ratschläge dankbar und verschleppt nun selbst seine Insolvenz...
Was kann Firma A dem Kunden K raten in dieser Situation. Firma A führt weitere Aufträge für K durch.
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