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Ron FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 11.11.08, 07:03 Titel: Krankenversicherung: von Versicherungslos (?) zu Privat |
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Hallo Forum,
hätte mal wieder eine (für mich) knifflige Aufgabe,
bei der ich euch bitten würde etwas Licht ins Dunkel
zu bringen.
Arbeitnehmer AN ist nebenbei selbstständig und wird von seinem
Arbeitgeber fristlos gekündigt. AN erhebt Kündigungsschutzklage,
und diese läuft seit mehreren Monaten.
Angenommen, AN hätte vergessen, sich in der zwischenzeit um seine,
vom ehemaligen AG nun nicht mehr gezahlten, Sozialversicherungsbeiträge
zu kümmern. AN wird von seiner GKV angeschrieben, er solle sich melden,
da sonst kein Versicherungsschutz bestehen würde bzw. eine Nachzahlung
der Beiträge nötig wäre.
Meine Fragen dazu:
a) AN hat einen Gewerbeschein und weitet seine kleine Nebentätigkeit zu einer
herberuflichen (freiberuflichen) Tätigkeit aus. Das Einkommen nach USt, vor
Einkommensteuer, beträgt - sagen wir - 40.000 EUR jährlich.
Reicht dies aus, um einer PKV beizutreten? Vom Beitrag gemessen am
Einstiegsalter wäre das möglicherweise sinnvoll.
b) Müssten Beiträge an die bisherige GKV in diesem Fall nachentrichtet werden?
c) Wie würde es sich für AN in der derzeitigen Situation im Krankheitsfall verhalten?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Gruß
Ron |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 11.11.08, 08:52 Titel: |
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wie wärs denn mal mit einem Antrag auf ALG I ? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Ron FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 11.11.08, 15:13 Titel: |
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Denke nicht dass das bei dem Einkommen machbar ist.
Oder? |
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Raiden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 11.11.08, 15:24 Titel: |
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M.E muss man sich als hauptberufl. Selbstständiger sogar privat versichern. Unabhängig des Einkommens aus dieser Tätigkeit. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 11.11.08, 17:14 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | M.E muss man sich als hauptberufl. Selbstständiger sogar privat versichern. Unabhängig des Einkommens aus dieser Tätigkeit. |
nö........man ist dann nur freiwillig versichert. ob GKV oder PKV spielt keine Rolle. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Raiden FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 11.11.08, 21:44 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | Raiden hat folgendes geschrieben:: | M.E muss man sich als hauptberufl. Selbstständiger sogar privat versichern. Unabhängig des Einkommens aus dieser Tätigkeit. |
nö........man ist dann nur freiwillig versichert. ob GKV oder PKV spielt keine Rolle. |
Danke!  _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ron FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 12.11.08, 06:43 Titel: |
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"Freiwillig" hört sich ja gut an, aber war da nicht etwas mit dem 01.04.2007?
Also Frage A hättet ihr mir implizit beantwortet, ein Beitritt bei der PKV
ist möglich bzw. kein Problem. Nun noch einmal zu den anderen Fragen
zum oben genannten Sachverhalt. Ich habe selbst noch etwas mehr
recherchiert, und bräuchte nur noch eine Zustimmung oder kurze
Kommentare von euch:
b) Müssten Beiträge an die bisherige GKV in diesem Fall nachentrichtet werden?
- Ja, da seit 01.04.2007 die KV eines deutschen Bürgers lückenlos sein muss?
- Frage dazu: Was, wenn mich eine PKV rückwirkend versichert?
(Leistungen wurden nicht in Anspruch genommen) Ist das möglich?
c) Wie würde es sich für AN in der derzeitigen Situation im Krankheitsfall verhalten?
- Die bisherige GKV, bei der man nun keine Beiträge gezahlt hat, würde bezahlen,
dann wäre eine Ermäßigung oder Erlass der Beiträge aber auch endgültig hinfällig. Korrekt?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke
Gruß Ron |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.11.08, 08:31 Titel: |
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sorry, aber das ganze ist mir zu verworren. Warum meldet der AN sich nicht arbeitslos. Dann hätte er einige Probleme weniger und müsste sich keine Gedanken um etwaige Nachforderungen der GKV machen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Ron FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 12.11.08, 11:53 Titel: |
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Weil ein Antrag auf Arbeitslosengeld nur möglich ist, wenn die aktuelle Beschäftigung
des "Arbeitslosen" (=nicht fest angestellten) 15 Wochenarbeitsstunden nicht übersteigt.
So oder ähnlich konnte ich es bereits irgendwo nachlesen.
Ein Antrag auf Arbeitslosengeld wäre sicher auch mit dem tatsächlichen Einkommen
des AN nicht möglich.
Danke trotzdem für diese und weitere Antworten! |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 12.11.08, 12:14 Titel: |
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Die 15h sind relevant nicht das Einkommen. Bei ALG1 erfolgt keine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, da es ja eine Versicherungsleistung ist für die man auch Beiträge bezahlt hat.
Wenn die Person im Moment krank würde, bekäme sie nur für Notfallmassnahmen Geld von der GKV erstattet.
MfG
Matthias |
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Ron FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: 12.11.08, 12:53 Titel: |
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Hallo matthias,
danke für die Auskunft!
Wie wären die Auswirkungen denn vermutlich, wenn AN sich
rückwirkend arbeitslos melden würde, und bei dem aktuellen
Beschäftigungsstand (>15h/Woche) eine Falschangabe macht?
Danke
Gruß Ron |
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