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Betreuter verursacht Schaden

 
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Cody
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 36
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 10:41    Titel: Betreuter verursacht Schaden Antworten mit Zitat

Der Betreute, halluzinatorisch paranoid, wird von seinem Betreuer stationär eingewiesen, flüchtet aus dem Krankenhaus, überquert eine Autobahn und wird von einem PKW erfasst, an dem ganz erheblicher Sachschaden entsteht. Gibt es sowas wie eine Pflichthaftpflichtversicherung? Oder ist das Krankenhaus wegen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht dran?

Gruß
Cody
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Elyss
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand kann gezwungen werden, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Das fällt schon mal flach...

Ob das Krankenhaus seine Aufsichtspflicht verletzt hat, kommt sicher auf die Umstände des Einzelfalls an...das mag ich so pauschal nicht beantworten
_________________
Grüßle

Elyss
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Cody
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 36
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aufsichtspflichtverlezung des Krankenhauses muss sicher geprüft werden.
Danke für die Antwort Sehr glücklich

Gruß
Cody
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betreute selbst haftet nicht, wenn er infolge seiner psychischen Erkrankung für den Schaden nicht verantwortlich war (§ 827 BGB). In diesem Fall würde wohl auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht eintreten.
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-T-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Der Betreute selbst haftet nicht, wenn er infolge seiner psychischen Erkrankung für den Schaden nicht verantwortlich war (§ 827 BGB). In diesem Fall würde wohl auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht eintreten.

Moin erstmal.
Bedeutet das, dass eine Haftpflichtversicherung für einen psychisch erkrankten sinnlos ist? Wer würde denn für die Schäden die er evtl. anrichtet haften müssen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Da ein psychisch Kranker nur in Ausnahmefällen ständig unzurechnungsfähig im Sinne des § 827 Satz 1 BGB sein wird, hat auch für ihn eine Privathaftpflichtversicherung ihren guten Sinn.

Wenn aber ein Fall des § 827 Satz 1 BGB vorliegt, haftet jedenfalls nicht der psychisch Kranke. Möglicherweise haftet derjenige, der verpflichtet war, ihn von der Zufügung des Schadens abzuhalten oder Maßnamen zur Verhinderung des Schadens zu treffen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Wenn aber ein Fall des § 827 Satz 1 BGB vorliegt, haftet jedenfalls nicht der psychisch Kranke. Möglicherweise haftet derjenige, der verpflichtet war, ihn von der Zufügung des Schadens abzuhalten oder Maßnamen zur Verhinderung des Schadens zu treffen.

Richtig. Und möglicherweise haftet auch niemand.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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-T-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Da ein psychisch Kranker nur in Ausnahmefällen ständig unzurechnungsfähig im Sinne des § 827 Satz 1 BGB sein wird, hat auch für ihn eine Privathaftpflichtversicherung ihren guten Sinn.

Danke für die Antwort. Der von mir Betreute ist leider so ein Ausnahmefall. Nicht umsonst ist er in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, und vorwiegend fixiert.
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