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Cody FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 36 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.11.08, 10:41 Titel: Betreuter verursacht Schaden |
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Der Betreute, halluzinatorisch paranoid, wird von seinem Betreuer stationär eingewiesen, flüchtet aus dem Krankenhaus, überquert eine Autobahn und wird von einem PKW erfasst, an dem ganz erheblicher Sachschaden entsteht. Gibt es sowas wie eine Pflichthaftpflichtversicherung? Oder ist das Krankenhaus wegen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht dran?
Gruß
Cody |
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Elyss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 12.11.08, 14:40 Titel: |
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Niemand kann gezwungen werden, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Das fällt schon mal flach...
Ob das Krankenhaus seine Aufsichtspflicht verletzt hat, kommt sicher auf die Umstände des Einzelfalls an...das mag ich so pauschal nicht beantworten _________________ Grüßle
Elyss |
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Cody FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 36 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.11.08, 15:10 Titel: |
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Die Aufsichtspflichtverlezung des Krankenhauses muss sicher geprüft werden.
Danke für die Antwort
Gruß
Cody |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 13.11.08, 00:02 Titel: |
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Der Betreute selbst haftet nicht, wenn er infolge seiner psychischen Erkrankung für den Schaden nicht verantwortlich war (§ 827 BGB). In diesem Fall würde wohl auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht eintreten. |
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-T- FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.11.2008 Beiträge: 24
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Verfasst am: 15.11.08, 14:43 Titel: |
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Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | Der Betreute selbst haftet nicht, wenn er infolge seiner psychischen Erkrankung für den Schaden nicht verantwortlich war (§ 827 BGB). In diesem Fall würde wohl auch eine Privathaftpflichtversicherung nicht eintreten. |
Moin erstmal.
Bedeutet das, dass eine Haftpflichtversicherung für einen psychisch erkrankten sinnlos ist? Wer würde denn für die Schäden die er evtl. anrichtet haften müssen? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 15.11.08, 15:13 Titel: |
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Da ein psychisch Kranker nur in Ausnahmefällen ständig unzurechnungsfähig im Sinne des § 827 Satz 1 BGB sein wird, hat auch für ihn eine Privathaftpflichtversicherung ihren guten Sinn.
Wenn aber ein Fall des § 827 Satz 1 BGB vorliegt, haftet jedenfalls nicht der psychisch Kranke. Möglicherweise haftet derjenige, der verpflichtet war, ihn von der Zufügung des Schadens abzuhalten oder Maßnamen zur Verhinderung des Schadens zu treffen. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 20.11.08, 13:50 Titel: |
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Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | Wenn aber ein Fall des § 827 Satz 1 BGB vorliegt, haftet jedenfalls nicht der psychisch Kranke. Möglicherweise haftet derjenige, der verpflichtet war, ihn von der Zufügung des Schadens abzuhalten oder Maßnamen zur Verhinderung des Schadens zu treffen. |
Richtig. Und möglicherweise haftet auch niemand. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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-T- FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.11.2008 Beiträge: 24
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Verfasst am: 20.11.08, 16:01 Titel: |
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Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | Da ein psychisch Kranker nur in Ausnahmefällen ständig unzurechnungsfähig im Sinne des § 827 Satz 1 BGB sein wird, hat auch für ihn eine Privathaftpflichtversicherung ihren guten Sinn. |
Danke für die Antwort. Der von mir Betreute ist leider so ein Ausnahmefall. Nicht umsonst ist er in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, und vorwiegend fixiert. |
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