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Verfasst am: 12.11.08, 13:51 Titel: geistig behinderte Frau nicht richtig betreut?
Hallo zusammen,
zu folgenden fiktiven Fall möchte ich gerne schildern:
Eine geistig behinderte Frau an die 50 Jahre wohnt bei ihren über 70-jährigen Eltern in einem Mehrfamilienhaus.
Sie fasst jeden an (wenn man sich nicht immer ausdrücklich dagegen ausspricht), schreit und poltert im Hausflur rum, schlägt an die Wohnungstüren etc. Nehmen wir an,
Die Art und Weise, wie die Eltern mit ihr umgehen, lässt eine Überforderung vermuten. Durch Ihr Verhalten bekommt man auch die Befürchtung, dass sie sich und andere gefährtet.
Bei Kindern wendet man sich an das Jugendamt, wohin kann man sich in dem . g. fiktiven Fall wenden? Gibt es da auch eine Behörde, die die Umstände prüft und gegebenenfalls Hilfestellung leistet?
Falls dieser Beitrag im falschen Forum gelandet ist, bitte ich dies zu entschuldigen.
MFG
Hermine
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 12.11.08, 23:47 Titel:
Man könnte sich an das Gesundheitsamt wenden, aber nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, "dass sie sich und andere gefährdet".
Bei Straftaten (Sachbeschädigung) könnte man sich mit der Polizei in Verbindung setzen, bei Ordnungswidrigkeiten (unzumutbarer Lärm) mit dem Ordnungsamt.
Bei übermäßigen Belästigungen könnte man ein Gespräch mit den Eltern suchen.
Insgesamt gilt aber, dass freundliches und ruhiges Verhalten nicht schaden kann. Den Ball flach halten!
Insgesamt gilt aber, dass freundliches und ruhiges Verhalten nicht schaden kann. Den Ball flach halten!
Hallo Her Königs,
nein, schaden kann es nicht, aber wahrscheinlich auch nicht wirklich nützen. Natürlich kann und sollte man erst einmal das Gespräch mit den Eltern suchen, aber wenn das nichts bringt, eben gerade weil die Eltern überfordert sind, dann sollte man schon einen Schritt weiter gehen und sich notfalls sogar an einen Anwalt wenden.
Wir hatten auch mal einen geistig Behinderten im Haus, und alle haben "den Ball flach gehalten", aber das ist natürlich in einem Mehrfamilienhaus nur eine sehr begrenzte Zeit zumutbar, da die anderen Mieter ja auch ein Recht auf Ruhe und möglichst normale Zustände haben. Wie kommen Sie eigentlich zu der Ansicht, daß die betroffenen Mitmieter "den Ball flach zu halten haben"???
Ruhestörung hat meines Wissens nicht zwingend mit geistiger Behinderung oder Nichtbehinderung der MItbewohner zu tun. Meiner Erfahrung nach sind geistig behinderte Menschen im Durchschnitt sogar eher die "ruhigeren Zeitgenossen".
Muss allerdings im EInzelfall nicht so sein und insofern kann man wegen Ruhestörung natürlich genau so verfahren, wie bei jedem Nicht-Behinderten auch. Inwiefern es sich dann um eine Ruhestörung handelt bzw. ob und in welchem Umfang was wie hingenommen werden muss, entscheidet dann im Streitfall ein Gericht.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 08.12.08, 14:29 Titel:
wobei gerichte langsam umschwenken u. behinderten nicht mehr soviel zugestehen, einfach mal nach -ruhestörungen behindertenheim- googeln.
da ich in einer wg mit geistig schwer u. mehrfachbehinderten arbeite, kann ich aus erfahrung berichten das der größte teil tatsächlich "ruhigere zeitgenossen" sind. der rest kann dann aber doch sehr laute, teilweise monotone geräusche von sich geben - ich für meinen teil würde nicht in direkter nachbarschaft zu so einer einrichtung wohnen wollen! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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