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Anmeldungsdatum: 24.02.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.02.05, 23:07 Titel: Verfahrensweg bei Streitigkeiten mit dem Arbeistamt.
Guten Tag,
Ich bin seit Januar diesen Jahres ALG2 Empfänger.
Seit 1.9.04 allerdings schon arbeitslos, der Antrag auf Arbeitslosenhilfe (1.9.04-31.12.04)
wurde bis heute durch mein zuständiges Arbeitsamt nicht bearbeitet.
Weder gab es irgendeine schriftliche Auskunft über den Bearbeitungsstand, noch sonst eine Mitteilung über eventuell fehlende Informationen.
Die Daten sind nach Auskunft eines Mitarbeiters bereits im Computer, Originale wie Lohnsteuerkarte, Kontoauszühe, Umzugsmeldung etc. wurden mir bereits zurückgesand, ohne Kommentar.
Folgendes Problem ist entstanden :
Die krankenkasse kündigte meine Mitgliedschaft rückwirkend zum 1.9.04, d.h. ich bin seitdem nicht mehr Krankenversichert, bis heute, da beim ALG2 Verfahren (ab 1.1.05) eine Anmeldung zur Krankenkasse veräumt wurde und auch hier noch keine Kosten getragen wurden.
Nun habe ich folgende Fragen zur Vorgehensweise :
- Mein erster Schritt wäre eine Aufsichtsbeschwerde an das Arbeistamt, mit den oben genannten Gründen kurz formuliert.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ist das formell so korrekt oder sollte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen, oder sofort zum Verwaltungsgericht ?
Muss ich beide Angelegenheiten trennen (Arbeitslosenhilfeantrag, Meldung zur Kranknenkasse ALG2) oder kann ich beides zusammenfassen ?
Streitwert : Ich berechne diesen aus den ungefähren offen stehenden Leistungsansprüchen plus die gebühren für die Krankenkasse (etwa 3000-4000 Euro), ist das korrekt ?
Kosten : Welche Kosten habe ich für das Verfahren als ALG2 Empfänger zu tragen ?
Vielen Dank ! _________________ Zwei mal drei macht vier, wiedewiedewid und drei macht Neune,
Ich mach' mir diese Welt wiedewiede wie sie mir gefaellt.
richtiger Rechtsweg ist die Sozialgerichtsbarkeit!
Denkbar wäre eine Untätigkeitsklage.
Sie sollten sich aber im Hinblick auf die Komplexität des Sachverhaltes, zu dem ohne Aktenkenntnis und Kenntnis der näheren Umstände seriös keine Auskunft erteilt werden kann, an einen Anwalt wenden.
Da offenbar nur ein geringes (bzw. derzeit gar kein) Einkommen besteht, ist Beratungshilfe und vor Gericht Prozeßkostenhilfe möglich. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Mit der Frage nach dem Rechtsweg beantwortet sich auch gleich die Frage nach den Verfahrenskosten. Der Rechtsweg vor dem Sozialgericht ist nämlich grundsätzlich kostenfrei. Sie müssen 'nur' Ihre eigenen Kosten tragen, also z.B. die Anwaltsgebühren, und dafür können Sie PKH beantragen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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