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Mitbewerber hat immer Rabattaktionen

 
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Armin-01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:47    Titel: Mitbewerber hat immer Rabattaktionen Antworten mit Zitat

hallo,

ich biete in einem internet-auktionshaus gewerblich waren an.
ich verkaufe ein produkt, das ich aus dem ausland imprtiere.
auf dieser verkaufsplattform habe ich eigendlich nur einen ernstzunehmenden mitbewerber.

zu anfang habe ich versucht, meine preise an seine anzugleichen, da diese auch in etwa meiner preivorstellung entsprachen.
irgendwann hat er wohl mitbekommen, dass ich das gleiche produkt verkaufe.
seit einigen wochen gibt er nun auf seine artikel preisrabatte von bis zu 50%.
ich habe natürlich ragiert, und habe meine preise ebfalls gesenkt, wenn auch nicht ganz so stark.

nun aber mein eigentliches problem:
dieser mitbewerber macht nun eine rabattaktion nach der anderen.
alle seine artikel sind rabattiert. nachdem eine rabattaktion (die immer für bis zu zwei wochen begrenzt ist) abgelaufen ist, wird die nächste gestartet.
Die artikel werden also immer nur für wenige stunden (maximal 1 Tag) zum normalen preis angeboten.

meiner meinung nach ist dies ein wettbewerbswidriges verhalten.
welche möglichkeiten habe ich nun. wie sollte ich ragieren.
schliesslich ist der verkauf bei mir fasst zum ruhen gekommen.

nur zur klarstellung, ich möchte hier keine rechtsberatung.
es wäre nur schön, wenn mein fall hier diskutiert wird.

viele grüße
armin
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Preise eines VK dauerhaft unter denen eines anderen liegen, wird der billigere nach den Gesetzen des Marktes immer gewinnen, auch wenn er keine wettbewerbswidrigen Handlungen vornimmt.

Also selbst wenn es dem teureren VK gelingen sollte, dem Mitbewerber die Bewerbung als "Rabattaktion" zu untersagen, würde er immer noch verlieren.

Unabhängig davon haben Sie formal recht; §5 IV UWG untersagt so ein Verhalten wie beschrieben.
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Armin-01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antwort.

mir würde es schon reichen, wenn die ständigen rabattaktionen unterbleiben.
der kunde sieht die hohen rabatte von bis zu 50% und kauft natürlich.

meine verkäufe nehmen sofort zu, sobald der mitbewerber keine rabatte anbietet.
dies liegt vermutlich auch an meiner aufwendig gestalteten artikelseite.

ich habe schon vor wochen per mail darauf aufmerksam gemacht, dass ständige rabattaktionen vom gesetzgeber nicht geduldet werden. leider ohne jegliche reaktion.
sollte ich nun einen anwalt beauftragen, muss ich die vergangenen rabattaktionen des mitbewerbers irgendwie dokumentieren bzw. nachweisen?
er könnte immerhin abstreiten, dass er aktionen im beschriebenen umfang angeboten hat.

gruß
armin
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sollte ich nun einen anwalt beauftragen, muss ich die vergangenen rabattaktionen des mitbewerbers irgendwie dokumentieren bzw. nachweisen?

Das wäre sehr hilfreich, denn ein Rechtsstreit ohne Beweismittel ist praktisch aussichtslos.

Beste Grüße

Metzing
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Ron-da-Don
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich den selben Artikel verkaufe, wie ein Mitbewerber, so bin ich frei in meiner Preisgestaltung. Ausnahmen hier von sind die UVP des Herstellers, wobei auch hier nur auf eine Abweichung nach unten geachtet wird.

Was soll daran unlauterer Wettbewerb sein, wenn ich zu besseren Konditionen einkaufe und somit den Kunden einen günstigeren Preis anbieten kann? All diese Dinge müssen berücksichtigt werden, um eine relevante Aussage zu treffen.

Selbstverständlich möchte ich nicht in Frage stellen, ob es sich in dem o.g. Fall um ein vorsätzliches Preisunterbieten eines Mitbewerbers geht. Doch wie gesagt, eine rechtliche Handhabe wird hier niemand haben, es sei denn man hat mehr Hintergrundwissen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ron-da-Don hat folgendes geschrieben::
Was soll daran unlauterer Wettbewerb sein, wenn ich zu besseren Konditionen einkaufe und somit den Kunden einen günstigeren Preis anbieten kann? All diese Dinge müssen berücksichtigt werden, um eine relevante Aussage zu treffen.


§5 IV UWG habe ich doch schon erwähnt:

"Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist."

Ergo sind "permanente Rabattaktionen" unzulässig, weil dann genau dieser Passus erfüllt ist. Ich kann nicht ständig mit "50% auf alles" werben, wenn der 100%-Preis praktisch nie verlangt worden ist.
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Ron-da-Don
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das hieße im Umkehrschluss, wenn der Händler mit dem günstigeren Angebot die Rabattaktion streicht und einen generell günstigeren Preis anbietet, als seine Mitbewerber, dann wäre er wieder im Bereich der legalen Wettbewerbs?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich. Das nennt sich freier Markt. Oder warum sollte es einer Firma verboten sein, billigere Preise zu haben als eine andere?
(Es gibt auch da sehr wenige Ausnahmen, die aber Normalfirmen nicht erfüllen können; etwa wenn eine große Firma bewußt die Preise unter Rentabilität festsetzt, weil sie das mit Gewinnen aus einer anderen Sparte gegenfinanzieren kann - und das nur, um die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Beispiel wäre ein Großmarkt, der seine Brötchen für 1 Cent anbietet, um den Bäcker nebenan aus dem Geschäft zu drängen, weil der Großmarkt die Verluste mit seinen Gewinnen aus dem Obstgeschäft gegenfinanzieren kann.)
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