Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Arbeitsgerichtsverfahren sind ja öffentliche Sitzungen.
Ich würde gern dann auch in meiner eigenen Online-Präsentation Urteile und die Begründungen aus öffentlichen Sitzungen abbilden, in welcher rechtssicheren Form auch immer.
Wie ist die Rechtslage?
Da ich keinen direkten Zusammenhang zum Onlinerecht sehe (ausser daß es sich um eine Onlinepublikation handeln soll), hab ich es mal ins Urheberrecht verschubst, da ich dort die ehesten zusammenhänge sehe.
Vielen Dank für den klärenden Hinweis.
Dennoch werde ich ohnehin meinen RA noch dazu befragen, aber das war schon hilfreich.
Nun lese ich ja oft irgendwelche Urteile ohne Nennung von Personen und Firmen.
Ich nehme doch logisch gedacht und stark an, dass ich das so auch zu machen habe, also Personen und Firmen nicht zu nennen, ist klar.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.