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Katrin-Julia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:23    Titel: BAB Antworten mit Zitat

Hallo,

wieder mal eine schwere Frage.

Für einen 18-jährigen Auszubildenden wurde BAB beantragt. Der Auszubildende hat während seiner Ausbidlungszeit mehrfach Blockunterricht über 8 Wochen in einem 100 km entfernten Ort, in dem auch noch Schulgeld bezahlt werden muss, da dieser Ort nicht mehr zur wohnortansässigen Region gehört, Mietkosten und Fahrtkosten entstehen, weiterhin Medienpauschale etc. Der unterhaltspflichtige Vater übernimmt diese Kosten nicht, sondern behauptet, der Auszubildende hätte ja das Kindergeld, das könne er dafür verwenden. Die Mutter hat kein Einkommen, ist erneut verheiratet, ist hochschwanger und hat derzeit 2 weitere Kinder. Der Auszubildende hat den Praxisteil der Ausbildung direkt am gemeldeten Wohnsitz.
Die Ausbildungsbeihilfe wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Auszubildende seine Ausbildung an seinem gewöhnlichen Wohnsitz absolviert.
Dem nachfolgenden Widerspruch wurde nicht abgeholten, da die ARGE der Ansicht ist, auch diese knapp 8 Wochen würden nicht zählen, die Ausbildung wäre am Wohnort. Es wurde auf den Klageweg verwiesen.

Ist es nicht so, dass der Kindesvater und die Kindesmutter zu gleichen Teilen für die höhren Kosten, bzw. überhaupt für die Kosten der Ausbildung aufkommen müssen?

Der Widerspruchführende ist aber der Meinung, dass diese Ausbildung eben für diese 8 Wochen nicht am Wohnsitz der Eltern ist, sondern 100 km entfernt und eben zusätzliche Kosten entstehen in einer Höhe, die bei weitem sein Ausbildungsgehalt übersteigen. Selbst bei täglicher Fahrt würden ja täglich Fahrtkosten in Höhe von knapp 25 Euro entstehen mit Bahncard, allerdings wäre es kaum möglich die Schule morgens pünktlich zu erreichen, da der Zug 5,36 Uhr eben nicht die ganze Zeit fährt, der 6,36 Uhr zu spät wäre, da die Fahrtzeit alleine bereits 2,75 h dauert, der Weg zur Schule (es fährt in dem Dorf kein Bus) ebenfalls einen guten und zügigen Fußweg von 30 Min. ausmacht.

Wie jetzt verhalten?`Hätte eine Klage mit entsprechender Begründung Aussicht auf Erfolg? Ist es wirklich so, dass der Auszubildende keinerlei Anspruch auf Beihilfe hat.

Hartz IV müssten dann die Mutter mit Ehemann beantragen, da das Kind ja noch keine 25 Jahre ist. Die Mutter u Ehemann hätten aber gar keinen Anspruch auf Hartz IV. (Sie haben sich erkundigt, der Ehemann arbeitet, und das Gesamteinkommen übersteigt mit 17,24 € den Bedarf, somit würde es zur Ablehnung kommen) Abgesehen davon hätte der Auszubildende davon ja auch nichts, da ihm von seinem Gesamteinkommen nur 50 Euro verbleiben würden, somit das Familieneinkommen ja noch weniger wäre, als so mit Wohngeld, Kindergeld, Einkommen und Kinderzuschlag.

Andere Möglichkeiten, um an die in den Wochen höhren Kosten zu kommen, sieht der Auszubildende nicht.
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