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Wenn ein Eigentümer im EG nachträglich ein Fenster inkl. nötigen Durchbruch einbauen möchte (Gang zum Bauamt würde danach natürlich ordnungsgemäß erfolgen), was für eine Beschlußfassung setzt dies voraus?
Da der nachträgliche Fenstereinbau ja nur dem jeweiligen Eigentümer zugute kommt, gehe ich von einer klassischen baulichen Veränderung aus, indem ein allstimmiger Beschluß (wenn in GO nichts anderweitig drin steht) nötig ist.
Könnte dieser Eigentümer sich heirbei mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluß durchringen, wofür ich aber keine Anhaltspunkte sehe?
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