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Ein Grundschüler - drittes Schuljahr, guter Notendurchschnitt - ist insgesamt 1,5 Wochen wegen extremer Grippe krank geschrieben, lag die ganzen Tage im Bett mit teilweise 40° Fieber und war zu nichts in der Lage.
Die Lehrerin des Schülers rief dann die Eltern an und sagte, dass alle Hausaufgaben in der Schule abgeholt und in der Zeit der Krankheit gemacht werden müssen - da der Schüler dazu wirklich nicht in der Lage ist, weigern sich die Eltern.
Als der Schüler dann heute wieder zur Schule ging, bekam er von der Lehrerin einen dicken Stapel mit Hausaufgaben, welche bis Mittwoch erledigt sein müssen.
Meine Frage nun:
Ist das so erlaubt?
Der Schüler war schließlich krank geschrieben, ein ärztliches Attest liegt in der Schule vor, auf dem vermerkt wurde, dass er nicht in der Lage ist die Schule zu besuchen - meiner Meinung nach heißt das auch, dass das Kind nicht in der Lage ist die Aufgaben zu machen.
Und wenn es wirklich so in Ordnung ist, darf man einen so knappen Zeitrahmen setzen?
Hausaufgaben und Lernstoff nacharbeiten? Warum nicht?
Anika1987 hat folgendes geschrieben::
Der Schüler war schließlich krank geschrieben, ein ärztliches Attest liegt in der Schule vor, auf dem vermerkt wurde, dass er nicht in der Lage ist die Schule zu besuchen - meiner Meinung nach heißt das auch, dass das Kind nicht in der Lage ist die Aufgaben zu machen.
Nicht unbedingt. Außerdem ist der Schüler jetzt ja wieder fit.
Anika1987 hat folgendes geschrieben::
Und wenn es wirklich so in Ordnung ist, darf man einen so knappen Zeitrahmen setzen?
Liebe Grüße
Da hilft ein Gespräch mit dem Fachlehrer, dann Klassenlehrer, dem Vertrauenslehrer oder wenn alles nix hilft, dem Rektor oder dem Schulamt. Es soll Padagogen geben, denen die Existenz anderer Fächer nicht immer geläufig ist. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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das Bundesland wäre eigentlich wichtig, um in den jeweiligen Länderbestimmungen nachzusehen, aber ich wette, dass es eine Pflicht zum Nachschreiben von Hausaufgaben nirgends gibt. Vielen Grundschuleltern ist es wichtig, dass die Lehrer dieses Angebot machen, dadurch wird es aber noch lange nicht zur Pflicht.
Ein freundliches Schreiben mit der Bitte an die Lehrerin, sich bei der Schulaufsicht nach der Rechtslage zu erkundigen und den dort zuständigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen, sollte genügen.
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