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Frau A und Herr B lernen sich 1983 kennen - 1985 wird dann geheiratet und Sohn C wird geboren.
Die ersten Jahre läuft alles gut - dann wird 1987 Tochter D geboren und die Familie baut ein Haus auf dem Grundstück von Herr B's Eltern.
Herr B betrügt Frau A von Anfang an - er geht regelmäßig in Bordelle und führt sogar Buch über seine Besuche dort.
Frau A will sich aber nicht trennen, da sie das den Kindern nicht antun möchte, und "akzeptiert" es, dass ihr Mann so ist.
Herr B ist auch gerne Gewalttätig - Sohn C bekommt beispielsweise ständig Schläge auf den Hinterkopf und fällt in der Nachbarschaft und Schule sogar schon durch ständiges zusammen-Zucken auf, sobald Herr B nur seinen Arm bewegt. Desweiteren litten die Kinder C und D darunter, dass Herr überall seine ekelhaften Porno-Zeitschriften rumliegen ließ, was für Kinder eigentlich unzugänglich aufbewahrt werden sollte.
Auch Frau A schlägt er ab und zu.
Frau A ging auch schon einmal mit den Kindern in ein Frauenhaus, da es mit Herr B und seiner Familie nicht mehr auszuhalten war.
Frau A reißt sich aber wiederrum zusammen und geht zurück zu Herr B, damit die Kinder nicht unter einer Trennung leiden müssen.
Aus diesem "zusammenreißen" entstehen dann im Jahr 1999 Zwillinge E und F - kurz darauf lernt Herr B eine neue Frau kennen und will die Scheidung.
Frau A muss dann zusammen mit den 2 großen Kindern und den Säuglingen innerhalb von 2 Wochen aus dem gemeinsam gebauten Haus ausziehen - nach einer Woche Wartezeit stellt Herr B vorsorglich Strom und Heizung ab, damit Frau A auch wirklich schnell auszieht.
Im Jahr 2001 war dann das Trennungsjahr vorbei und die Scheidung "durchgeführt" - genau 7 Tage später heiratete Herr B wieder.
Herr B hat seit der Scheidung keinen einzigen cent Unterhalt oder sonstiges bezahlt, Frau A erhielt keinerlei Unterstützung - das gemeinsame Haus wurde im Jahr 2003 Zwangsversteigert, da Herr B zu viel Geld für seine neue Frau ausgab und Frau A hat nun keinen Anspruch mehr auf das Haus, ihr stehen zwar noch ca. 25.000.-€ zu, diese werden allerdings nicht bezahlt, da Herr B sich 1. weigert und 2. seinen ganzen Besitz seiner neuen Frau überschrieb und in eine Private Insolvenz ging.
Herr B hat sich seit der Scheidung nicht um die Kinder gekümmert.
Anfangs holte er wenigstens die Zwillinge noch recht regelmäßig ab, meldete sich aber zwischenzeit auch mal 1,5 Jahre lang gar nicht.
Letztes Jahr wurde Herr B dann verurteilt, dass er endlich Unterhalt für die Zwillinge bezahlen muss. Anfangs zahlte er 37,50,.€ pro Kind - seit 1 Monat bezahlt er 204.-€ pro Zwilling.
Da ihm das zu viel ist, möchte er nun, dass die Zwillinge bei ihm Leben.
Die Kinder fühlen sich bei ihm aber nicht wohl und möchten nicht bei ihm Wohnen, dies akzeptiert er nicht.
Er belästigt die Kinder jedes Wochenende mit der Frage: "Wann zieht ihr endlich zu mir?" -
er hat sogar schon eine neue Schule für die Kinder ausgesucht - dort wären sie täglich von 8-17Uhr.
Da Tochter D ein sehr gutes Verhältnis zu den Zwillingen hat, vertrauen sie ihr sehr viel an, dabei kam heraus, dass Herr B einen der Zwillinge jedes mal schlägt - meistens, wenn der kleine keine Lust hat mit dem Hund spazieren zu gehen, oder wenn er seinen Bruder ärgert. Die neue Ehefrau von Herr B gibt dem Jungen wiederliche und gemeine Spitznamen wie "Faule dreckige Ratte" usw.
Desweiteren verbreitet Herr B schlimme Lügen.
Er behauptet, dass die Kinder bei der Mutter kein Soziales Umfeld haben, dass sie keine Freunde hätten und nie raus kommen.
Er geht nun regelmäßig in die Schule der Zwillinge und tauscht sich mit deren Lehrerin aus, welche ihm zustimmt.
Diese Lügen kann Frau A vollkommen wiederlegen - die Kinder sind täglich draußen bei Freunden, 1 mal in der Woche geht Frau A mit den Zwillingen schwimmen und 1 mal in der Woche sind die Kinder beim Karate-Unterricht.
Herr B erzählt auch, dass Frau A Körperverletzung begeht, da die Zwillinge Übergewichtig sind.
Frau A ist aber seit 1 Jahr mit den Zwillingen in Ärztlicher Beobachtung wo das Gewicht usw. kontrolliert wird, im Januar wird sie mit den Kindern in eine Mutter-Kind-Kur fahren.
Es stimmt, dass die Zwillinge zu dick sind und dass das geändert werden muss, allerdings sind sie "nur" dick, weil Frau A die Kinder immer versucht hat mit süßigkeiten über ihren schlechten "Vater" hinweg zu trösten, das war falsch und das weiß Frau A, aber das ist kein Grund ihr die Kinder wegzunehmen.
Frau A, Herr B, die zuständgie Dame vom Jugendamt und die Lehrerin + Direktorin der Kinder hatten am Freitag einen Gesprächstermin, welchen Frau A nicht wahrnehmen konnte, da sie wegen einer Akuten Eileiterentzündung unerwartet ins Krankenhaus musste - das hält ihr nun auch die Dame vom Jugendamt vor - wenn ihr die Kinder wichtig wären, wäre sie zum Termin erschienen - Frau A lag aber mit 41,6 Grad Fieber auf der Intensivstation welches sie schriftlich bestätigen konnte, dies wurde aber von der Jugendamt's-Mitarbeiterin nicht "wahr genommen".
Meine Fragen sind nun:
Was kann Frau A machen?
Sie hat wirklich panische Angst, dass ihr die Kinder - ohne Grund - weg genommen werden.
Hat hier jemand Tipps, was Frau A tun kann?
Herr B ist auch vor kurzem zum wiederholten male Handgreiflich gegenüber Frau A geworden - sollte sie dies beim Termin erwähnen?
Da Tochter D ein sehr gutes Verhältnis zu den Zwillingen hat, vertrauen sie ihr sehr viel an, dabei kam heraus, dass Herr B einen der Zwillinge jedes mal schlägt - meistens, wenn der kleine keine Lust hat mit dem Hund spazieren zu gehen, oder wenn er seinen Bruder ärgert. Die neue Ehefrau von Herr B gibt dem Jungen wiederliche und gemeine Spitznamen wie "Faule dreckige Ratte" usw.
Es könnte Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattet werden.
Außerdem könnte beim Familiengericht ein Antrag auf Beschränkung des Umgangsrechts des Vaters gestellt werden, etwa durch Anordnung eines so genannnten begleiteten Umgangs, um die Körperverletzung der Kinder auszuschließen. Das Familiengericht kann begleiteten Umgang anordnen, um Belastungen der Kinder und Konflikte zwischen den Kindern und dem Umgangsberechtigten zu verringern und Gewalteskalationen zu vermeiden oder zu beenden.
Zitat:
Herr B erzählt auch, dass Frau A Körperverletzung begeht, da die Zwillinge Übergewichtig sind.
Es könnte eine Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet werden.
Zitat:
Was kann Frau A machen? Sie hat wirklich panische Angst, dass ihr die Kinder - ohne Grund - weg genommen werden.
Ein Umzug der Kinder zum Vater käme nur in Betracht, wenn das Familiengericht dem Vater auf seinen Antrag hin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen würde oder die Mutter dem Umzug der Kinder zum Vater zustimmen würde. Das Jugendamt kann einen solchen Umzug nicht veranlassen.
Zitat:
Hat hier jemand Tipps, was Frau A tun kann?
Frau A könnte sich von einem Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Familienrecht, beraten und vertreten lassen. Das empfiehlt sich insbesondere bei einem Vater mit Macho-Verhalten, der auch vor Handgreiflichkeiten nicht zurückschreckt.
Zitat:
Herr B ist auch vor kurzem zum wiederholten male Handgreiflich gegenüber Frau A geworden
Es könnte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet werden.
Man sollte dazu sagen, dass der "Vater" den Sohn "nur" (wie man so "schön" sagt..) "Über's Knie legt" oder ihn versucht an den Haaren hochzuheben - der kleine hat Glücklicherweise keine Blauen Flecken oder sonstige Verletzungen.
Die Situation soll auf gar keinen Fall verschlimmert werden.
Eine Strafanzeige wegen Handgreiflichkeiten gegen "Frau A" wurde vor einigen Jahren schon gestellt, wurde aber nie weiter bearbeitet weil "Es liegt nicht im öffentlichen Interesse" .......als Frau A im Krankenhaus war um die Verletzungen (lose Zähne, diverse großflächige Blutergüsse usw...) Dokumentieren zu lassen sagte der Arzt auch nur, sie solle sich nicht so Anstellen und das wären ja wohl keine relevanten Verletzungen....
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.11.08, 19:02 Titel:
Anika1987 hat folgendes geschrieben::
Würde denn so eine Anzeige etwas bringen?
Man sollte dazu sagen, dass der "Vater" den Sohn "nur" (wie man so "schön" sagt..) "Über's Knie legt" oder ihn versucht an den Haaren hochzuheben - der kleine hat Glücklicherweise keine Blauen Flecken oder sonstige Verletzungen.
Die Situation soll auf gar keinen Fall verschlimmert werden.
Das kann ein Außenstehender kaum beurteilen.
"Übers Knie legen", also verprügeln, und "an den Haaren hochheben" geht meiner Meinung nach aber deutlich aber das hinaus, was ein Vater seinem 9jährigen Kind antun sollte. Ermittlungsverfahren wegen Gewalttaten gegen ein Kind werden wohl auch nicht so leicht eingestellt.
Man könnte ja mal mit der zuständigen Polizeidienststelle sprechen. Meines Wissens gibt es bei der Polizei auch eine Beratung bei Gewalt gegen Kinder.
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