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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 13.11.08, 17:49 Titel: Wann nimmt die Polizei Fingerabdrücke |
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HAllo
wann nimmt die Polizei Fingerabdrücke?
Bei jeden kleinen Sachschaden? |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 13.11.08, 17:55 Titel: |
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Wenn eine ED Behandlung notwendig wird! |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 20.11.08, 00:50 Titel: |
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Allerdings sind die Angaben bei Wikipedia zu den Voraussetzungen solcher Maßnahmen mehr als dürftig. Die Angabe, dass man die Löschung erst nach 10 Jahren beantragen kann, ist in der Allgemeinheit falsch und überdies irreführend
War die Maßnahme nur nach §81b StPO 1. Alternative, so sind die Daten schon nach Abschluß des Verfahrens zu löschen. Beim §81b StPO 2.Alternative kann die Einstellung des Verfahrens nach §170 II StPO oder wegen Geringfügigkeit einen Grund für eine vorzeitige Löschung bilden; ganz abgesehen davon, dass die Polizei die zweite Alternative meiner Beobachtung nach weitaus großzügiger anwendet, als die Rechtssprechung eigentlich abgedeckt. Immer dann, wenn ein Widerspruch erfolgsversprechend wäre, ist es natürlich erst der Löschantrag bzw. das wegen mangelhafter Prüfung solcher Anträge häufiger nötige Widerspruchsverfahren.
Die 10 Jahre sind die Aussonderungsprüffrist, da hat die Polizei schon von Amts wegen zu prüfen, ob die Erkenntnislage zu dem Zeitpunkt eine weitere Speicherung rechtfertigt (bei Jugendlichen schon nach 5 Jahren, bei Kindern mitunter schon nach zwei!). Als früherer Beschuldigter ist man natürlich gut beraten, sich darüber zu informieren, ob die Löschung erfolgt ist; wenn man in dieser Zeit polizeilich nicht auffällt, dürfte die Aufrechterhaltung der Speicherung schwer zu begründen sein.
ED-Behandlungen der 2. Alternative kommen nur bei schweren Straftaten oder Widerholungstätern in Betracht, in der Regel jedoch nicht wegen Bagatelldelikten, neben Beleidigungen dürften zu diesen unter anderem Sachbeschädigungen mit geringer Schadenshöhe hinzukommen. Der Tatbestand der Sachbeschädigung setzt übrigens einen Vorsatz voraus, wer versehentlich etwas beschädigt, darf deswegen selbstverständlich nicht ED-behandelt werden. |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 20.11.08, 12:05 Titel: |
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DanielB hat folgendes geschrieben:: | Allerdings sind die Angaben bei Wikipedia zu den Voraussetzungen solcher Maßnahmen mehr als dürftig. |
Es hilft dem Laien aber die Grundsätze zu verstehen! |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 20.11.08, 16:02 Titel: Re: Wann nimmt die Polizei Fingerabdrücke |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: | HAllo
wann nimmt die Polizei Fingerabdrücke?
Bei jeden kleinen Sachschaden? |
Hi,
es müsste heißen: schon bei jeder "kleinen Straftat"
(was kleine und große Taten sind, lass ich bewusst offen)
und ja, das kann sein, wenn die Fingerabdrücke zur Aufklärung der Tat erforderlich sind.
Die Polizei kann aber auch zur Gefahrenabwehr - also ohne Straftat - Fingerabdrücke nehmen, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig ist. |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 20.11.08, 16:45 Titel: |
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Also, ich will ja nicht klug scheißen und ich bin ja auch für eine verdrehte Wahrnehmung bekannt...und der TE beteiligt sich ja irgendwie auch gar nicht mehr...aber:
Ich glaube, der will eher wissen, wann die Polizei FingerSPUREN sichert. _________________ Alles wird gut. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 20.11.08, 16:47 Titel: |
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Casimir hat folgendes geschrieben:: |
Ich glaube, der will eher wissen, wann die Polizei FingerSPUREN sichert. |
braucht sie da ne Rechtsgrundlage ? dann kann sie es tun wann sie will. |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 20.11.08, 16:49 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Casimir hat folgendes geschrieben:: |
Ich glaube, der will eher wissen, wann die Polizei FingerSPUREN sichert. |
braucht sie da ne Rechtsgrundlage ? dann kann sie es tun wann sie will. |
Falscher Satzbau, oder? Bzw. falsche Schlußfolgerung _________________ Alles wird gut. |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 20.11.08, 22:13 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: | Casimir hat folgendes geschrieben:: |
Ich glaube, der will eher wissen, wann die Polizei FingerSPUREN sichert. |
braucht sie da ne Rechtsgrundlage ? dann kann sie es tun wann sie will. |
Natürlich braucht sie eine Rechtsgrundlage. Sonst könnte man ihr nämlich den Zugang zum Spurenträger verweigern. Ich würde dagegen die §94ff StPO vorschlagen. |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 21.11.08, 15:54 Titel: |
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Hmmm...der 94 käme doch eigentlich nur in Frage, wenn ich den Spurenträger in kompletto sicherstelle (um ihn beispielsweise bedampfen zu lassen, etc.)
Ich behaupte, für das stumpfe abpinseln würde ich auf den Spuren (haha, Brüller) des § 163 StPO wandeln.
Und um die Kernfrage des TE zu antworten: Grundsätzlich immer dann, wenn es sinnvoll erscheint.
Also bei einer zu erwartenden Spurenlage mit entsprechender Kosten-/Nutzenrelation.
U. U. als auch bei einem 'kleinen' Sachschaden. _________________ Alles wird gut. |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 22.11.08, 11:27 Titel: |
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Casimir hat folgendes geschrieben:: | Hmmm...der 94 käme doch eigentlich nur in Frage, wenn ich den Spurenträger in kompletto sicherstelle (um ihn beispielsweise bedampfen zu lassen, etc.)
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Kann sicherstellen denn nicht auch bedeuten, dass der Spurenträger vor Ort fixiert und eventuell gegen Veränderungen gesichert wird? Ansonsten: Mangels spezieller Rechtsgrundlage für die Sicherung etwa von Fingerabdruckspuren wird die Untersuchung eines Gegenstands auf dieselben wohl in der Regel tatsächlich nach dem §163 StPO erfolgen. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.11.08, 19:27 Titel: |
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Die fehlenden Beiträge sind - tadamm - in der SC. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Robby_46 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.06.2007 Beiträge: 57
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Verfasst am: 06.12.08, 16:13 Titel: re |
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Wie ist es denn wen nach der EK Behandlung Staatsanwalt feststellt dass der Beschuldigte unschuldig ist?
Werden die dann gelöscht, sicher nicht oder? Man hat diese ja dann schon mal sicherheitshalber könnte ja sein man benötigt sie mal wieder. Oder wie wird da verfahren? |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 07.12.08, 17:46 Titel: |
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Die können auf Antrag gelöscht werden, da gibt es aber unterschiedliche Fristen, die mir gerade nicht geläufig sind... _________________ Alles wird gut. |
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