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Wann nimmt die Polizei Fingerabdrücke
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 09:48    Titel: Re: re Antworten mit Zitat

Robby_46 hat folgendes geschrieben::
Wie ist es denn wen nach der EK Behandlung Staatsanwalt feststellt dass der Beschuldigte unschuldig ist?
Werden die dann gelöscht, sicher nicht oder? Man hat diese ja dann schon mal sicherheitshalber könnte ja sein man benötigt sie mal wieder. Oder wie wird da verfahren?


in der StPO ist ganz klar geregelt, wann zu löschen ist.


(damit hört mein Fachwissen dies bezüglig leider auf)
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
in der StPO ist ganz klar geregelt, wann zu löschen ist.

Wo denn?

Wie ich weiter vorne angemerkt habe, kommt es auf die Rechtsgrundlage der Datenspeicherung an, ob und wann die Daten gelöscht werden. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren nach §170 II StPO einstellt, wäre es eigentlich naheliegend, dass die Polizei auch bei Maßnahmen der 2.Alternative die Gefahrenprognose noch einmal prüft. Ich würde mich leider aber nicht einmal darauf verlassen, dass das bei erwiesener Unschuld, wo zum Verfahren selbst je nach Gesetzeslage sogar die Daten der Vorgangsverwaltung bei der Polizei zu löschen sind, passiert. Zumal sich solche Anordnungen häufig nicht nur auf eine einzige Straftat beziehen.
Insofern macht es da schon Sinn Löschanträge zu stellen. Leider scheint die Aktenführung bei der Polizei nicht immer so sorgfältig zu sein, dass sich daraus ergibt, wenn tatsächlich Daten für den Erkennungsdienst gespeichert werden. Insofern würde ich schon grundsätzlich dazu raten, nach einem Verfahren mit einer ED-Behandlung zur Kontrolle das BKA besser um Auskunft zu bitten.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
[.... Leider scheint die Aktenführung bei der Polizei nicht immer so sorgfältig zu sein, ..


DAS kenne ich anderes Ausrufezeichen
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
DAS kenne ich anderes Ausrufezeichen

Das mag sein, aber wenn ich ihre Postings richtig interpretiere, haben sie und Daniel zwei völlig verschiedene Blickwinkel auf solch eine Thematik. Nämlich quasi genau von der anderen Seite... Winken
Und da ist es normal, dass sie es so kennen wie sies kennen und das Daniel das anders sieht.
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

als ich 17 war wurden meine fingerabdrücke auch gespeichert. Seitdem war ich aber sauber geblieben und nichts angestellt. Ich würde gerne wollen, dass die daten gelöscht werden. An welche Adresse muss ich den Antrag stellen? Kann mir vielleicht bitte jemand bei der Formulierung helfen? Smilie
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

@barbapapa

Wünsche gibt es viele.... für die polizeilich erhobenen Daten gelten einfache gesetzliche Löschfristen.

Wenn du jetzt möchtest, dass die Daten gelöscht werden, dann muss man sich zunächst fragen, ob die gespeichert wurden ?
(Ich hab mal bei einem DNA Test mitgemacht - meine DNA wurde aber nicht gespeichert)
Wieso wurden deine Daten (Fingerabdrücke) genommen - zum Nachweis der Täterschaft oder aus präventiven Gründen - für zukünftige Strafverfahren.
(Vermutliche letzteres)

Warum sollten die jetzt außer der Reihe gelöscht werden ? Es hatte seinen Grund dass sie genommen wurden !?!

Also 2 Wege:

1.
Warten bis die gesetzliche Löschfrist erreicht ist.
(mögliche Prüfung über Datenschutzbeauftragte)

2.
Klagen auf Löschung
(Begründung widerrechtliche Erhebung und Speicherung - alternativ dass du damals 17 warst, jetzt nicht mehr, und Jugendsünden dir eigentlich kaum mehr zugerechnet werden können. Die Folge könnte eine Gesetzesänderung bezüglich der Speicherfristen ergeben - ich glaube jedoch nicht dran)
_________________
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barbapapa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
@barbapapa

Wünsche gibt es viele.... für die polizeilich erhobenen Daten gelten einfache gesetzliche Löschfristen.

Wenn du jetzt möchtest, dass die Daten gelöscht werden, dann muss man sich zunächst fragen, ob die gespeichert wurden ?
(Ich hab mal bei einem DNA Test mitgemacht - meine DNA wurde aber nicht gespeichert)
Wieso wurden deine Daten (Fingerabdrücke) genommen - zum Nachweis der Täterschaft oder aus präventiven Gründen - für zukünftige Strafverfahren.
(Vermutliche letzteres)

Warum sollten die jetzt außer der Reihe gelöscht werden ? Es hatte seinen Grund dass sie genommen wurden !?!

Also 2 Wege:

1.
Warten bis die gesetzliche Löschfrist erreicht ist.
(mögliche Prüfung über Datenschutzbeauftragte)

2.
Klagen auf Löschung
(Begründung widerrechtliche Erhebung und Speicherung - alternativ dass du damals 17 warst, jetzt nicht mehr, und Jugendsünden dir eigentlich kaum mehr zugerechnet werden können. Die Folge könnte eine Gesetzesänderung bezüglich der Speicherfristen ergeben - ich glaube jedoch nicht dran)




also die speicherung erfolgte präventiv.... es wurden sogar fotos von mir gemacht, dabei musste ich ein schild halten Sehr glücklich ich dachte ich bin im falschen film...... auf jeden fall weiß die polizei, wenn die mich anhalten, dass ich früher mist geamcht habe.....

meine frage nun: wie lange muss ich ungefähr warten, bis die löschfristen vorüber sind.... und wen muss ich anschreiben, um die daten löschen zu lassen?

hat jemand die adresse????
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und wen muss ich anschreiben, um die daten löschen zu lassen?



eigentlich sollte das auch ohne Anschreiben gelöscht werden.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
und wen muss ich anschreiben, um die daten löschen zu lassen?



eigentlich sollte das auch ohne Anschreiben gelöscht werden.

Das allerdings vermutlich erst nach Ablauf der Aussonderungsprüffrist (vermutlich 5 Jahre). Ein Löschantrag wäre an die Polizeidienststelle zu richten, die die Maßnahme durchgeführt hat. Zur Begründung könnte man etwa anführen, dass wenn es so war - der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte. Ansonsten kann man sich aber auch an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.
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