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Trennung! Was tun???

 
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vernet
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 15:21    Titel: Trennung! Was tun??? Antworten mit Zitat

ich bräuchte mal euren oder sogar einen fachlichen rat1
ich lebe seit 4 jahren mit einem mann zusammen ,aber seit etwa einem jahr haben wir nur noch stress. er ist sehr aufbrausend,machthaberisch und in meinen augen völlig psycho. er hat mich auch schon angepackt.
jetzt geht er für drei wochen auf kur und ich habe nun die chance ergriffen und habe mir schon eine wohnung besorgt. ich will in der zeit ausziehen. ich wähle den ruhigeren weg für mich und meinem kind! ich werde nur meine sachen mitnehmen,da ich mich fair verhalten will und mich an seinen sachen nicht bereichern möchte.
jetzt kommt meine frage! was ist ,wenn er wieder kommt und macht an der neuen wohnung stress und wenn er zu mir auf die arbeit kommt und da stress macht? soll ich schonmal vorsichtshalber zum anwalt gehen?
ich bin mit ihm völlig durch und es interessiert mich auch nicht mehr ,was er macht. davon mal abgesehen,habe ich schon im sommer gesagt,das ich mich trennen werde, aber er hat mich wohl nie richtig für voll genommen!
ich habe einfach angst,das er mir den job versauen könnte und mich nervlich total fertig macht. ich bin (wie wohl jeder andere auch) auf meinen job angewiesen ,da ich keinerlei unterstützung bekomme und das in zukunft auch nicht will!
bitte gebt mir einen rat!
danke.......
lg vernet
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m.E. sollten Sie sich schon mal beraten lassen. Wenn Sie Angst vor Übergriffen o.ä. nach der Kur haben ist es dann dafür ggf. zu spät bzw. sind Sie vorbereitet.

Als Ansprechpartner könnte hierbei dienen:

- Polizei zu Thema Gewaltschutz und Stalking
- Öffentlich/Caritative Einrichtungen/Beratungsstellen zu dem Thema
- Ggf. auch ein auf diesem Gebiet tätiger Rechtsanwalt

Hier ein paar Links zum Thema:

- Gewaltschutz in Bayern

- BMJ - Schutz bei häuslicher Gewalt
_________________
Gruß
Peter H.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

es ist zwar nicht die rede davon, aber lautet ein ggf. vorhandener mietvertrag auf den namen beider?
diesen können nämlich nur beide kündigen, sollte A dennoch ausziehen ist sie nicht von der pflicht zur mietzahlung befreit.


ps.: männer können arschig werden, deshalb würde ich raten bei dem auszug jemanden als zeugen zu haben - welcher a) die mitgenommenen sachen u. b) den zustand der wohnung (beides ggf. schriftlich) bestätigt.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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