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Ich hab mal wieder eine doofe Frage: Welcher § im HGB regelt die antizipativen Posten?
Transitorische Posten finde ich in §250 HGB
und Rückstellungen in §249 HGB
Geht mir jetzt zwar speziell um antizipative Zinsen, aber das sollte ja auch das HGB erläutern.
Danke für Hinweise!
(Kann es sein das Wikipedia keine einzige Seite dazu hat?!) _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Bei antizipativen Posten ist der Erfolgsvorgang im laufenden Jahr und der Zahlungsvorgang im nächsten Jahr. Ich finde darüber nichts Spezielles im HGB, deshalb würde ich das einfach als sonstige Forderung bzw. sonstige Verbindlichkeit bezeichnen. Oder wo ist das Problem? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ist es also so wie I-user es sagt, dass es keinen konkreten § gibt der dies vorschreibt?
Wie man die Posten behandelt ist mir klar, ich suche nur noch den § _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
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