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Verfall der Sitten beim "beglaubigtem Grundbuchauszug&q

 
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peterpan3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 00:31    Titel: Verfall der Sitten beim "beglaubigtem Grundbuchauszug&q Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem. Bestellt man einen beglaubigten Grundbuchauszug, und hat das Amt schon auf Online-Grundbuch umgestellt, bekommt man nur noch einen Ausdruck der einfach zusammengeheftet ist. Auf der ersten Seite ist ein Stempel und die Aufschrift "dieser Ausdruck wird nicht unterschrieben und gilt als beglaubigt".

Das entspricht nicht den Erfordernissen des §33, Absatz 3, Satz 4 VwVfG, insbesondere fehlt mir die persönliche Unterschrift des Beamten.

Auch könnte man aufgrund der einfachen Heftung sehr leicht einzelne Seiten austauschen. Früher war es doch immer so, dass die Seiten an der Ecke umgeknickt und dann als ganzes nochmal abgestempelt wurden. Die guten alten Zeiten.

Blöd nur: In § 131 GBO und § 78 GBV wird genau dieses "lasche" Vorgehen so erlaubt.

Meine Fragen:

- Hätte man vielleicht irgendeine Möglichkeit, doch eine Unterschrift und nach alter Manier geheftete und abgestempelte Ausdrucke zu bekommen?

- Was für einen (Beweis-)Wert hat ein beglaubigter Grundbuchauszug überhaupt noch gegenüber einem unbeglaubigten?

- Gibt es eine Art "Beschwerde" für solche Paragraphen, die sich im Grunde ja widersprechen?

Ich will meinen guten alten Grundbuchauszug wieder zurück!!!

Grüße!
Peterpan
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:09    Titel: Re: Verfall der Sitten beim "beglaubigtem Grundbuchausz Antworten mit Zitat

peterpan3 hat folgendes geschrieben::


- Hätte man vielleicht irgendeine Möglichkeit, doch eine Unterschrift und nach alter Manier geheftete und abgestempelte Ausdrucke zu bekommen?


Mit Blick auf das geltende Grundbuchrecht, nein.

Zitat:
- Was für einen (Beweis-)Wert hat ein beglaubigter Grundbuchauszug überhaupt noch gegenüber einem unbeglaubigten?


Rechtlich den selben wie bisher.

Zitat:
- Gibt es eine Art "Beschwerde" für solche Paragraphen, die sich im Grunde ja widersprechen?


Das es sich um ein Gesetz handelt, müsste man nach Durchführung eines erfolglosen Verfahrens gegen das Grundbuchamt durch alle Instanzen, in dem diese Vorschriften relevant sind, Verfassungsbeschwerde erheben.

Zitat:
Ich will meinen guten alten Grundbuchauszug wieder zurück!!!


Naja, wenn das die einzigen Probleme sind Sehr glücklich

Gruß
Dea
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 17:50    Titel: Re: Verfall der Sitten beim "beglaubigtem Grundbuchausz Antworten mit Zitat

peterpan3 hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem. Bestellt man einen beglaubigten Grundbuchauszug, und hat das Amt schon auf Online-Grundbuch umgestellt, bekommt man nur noch einen Ausdruck der einfach zusammengeheftet ist. Auf der ersten Seite ist ein Stempel und die Aufschrift "dieser Ausdruck wird nicht unterschrieben und gilt als beglaubigt".

Das entspricht nicht den Erfordernissen des §33, Absatz 3, Satz 4 VwVfG, insbesondere fehlt mir die persönliche Unterschrift des Beamten.

Auch könnte man aufgrund der einfachen Heftung sehr leicht einzelne Seiten austauschen. Früher war es doch immer so, dass die Seiten an der Ecke umgeknickt und dann als ganzes nochmal abgestempelt wurden. Die guten alten Zeiten.

Blöd nur: In § 131 GBO und § 78 GBV wird genau dieses "lasche" Vorgehen so erlaubt.

Meine Fragen:

- Hätte man vielleicht irgendeine Möglichkeit, doch eine Unterschrift und nach alter Manier geheftete und abgestempelte Ausdrucke zu bekommen?

- Was für einen (Beweis-)Wert hat ein beglaubigter Grundbuchauszug überhaupt noch gegenüber einem unbeglaubigten?

- Gibt es eine Art "Beschwerde" für solche Paragraphen, die sich im Grunde ja widersprechen?

Ich will meinen guten alten Grundbuchauszug wieder zurück!!!

Grüße!
Peterpan

Wozu, jeder Notar kann online ins Grundbuch Einsicht nehmen, es ist somit alles fälschungssicher?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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peterpan3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich denke eher an den Fall, dass das digitale Grundbuch versehentlich gelöscht wird. Und nun sagt nicht, dass wird aber schon nicht passieren.

Angenommen, es passiert, ein digitaler Terroranschlag z.B.

Und dann muß ich beweisen, dass mein Eigentum auch mein Eigentum ist. Mein Nachbar, der das Haus schon immer haben wollte faked einfach einen "beglaubigten Grundbuchauszug" nach der neuen Manier. Das ist nicht sonderlich schwer, da sämtliche "Sicherungsmechanismen" verschwunden sind. Er tauscht einfach eine Seite aus seinem Grundbuchauszug aus. In der neuen Seite steht dann, dass ihm mein Grundstück auch gehört.

Nach der alten Art ging das zwar auch, aber dann musste er auch noch ne Unterschrift und nen Stempel fälschen, jetzt muß er sich das nur ausdrucken und neu zusammenheften.

Natürlich ist das reichlich unwahrscheinlich, aber warum wurde überhaupt jahrhunderte lang gesiegelt und über den Seitenknick gestempelt...?

Und warum gibt es dann jetzt überhaupt immer noch beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchauszüge??
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