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Verfasst am: 16.11.08, 11:55 Titel: Nachbesserung durch Firma
Hallo,
als Handwerksfirma habe ich bei einem Kunden u.a. Räume tapeziert. Nach Fertigstellung der Arbeiten teilte mir der Kunde mit, dass er mit der Arbeit nicht zufrieden wäre.
Wir einigten uns so, dass er mir den Lohn für meine Tapezierarbeiten von der Gesamtrechnung abziehen würde.
Er sagte, die Tapezierarbeiten sollten nun von einem Bekannten erledigt werden.
Stattdessen hat der Kunde aber eine weiter Firma kommen lassen und mir diese Rechnung zugeschickt mit dem Vermerk, dass ich sie bezahlen müsste.
Darf der Kunde das machen?
Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 17.11.08, 12:17 Titel:
Also in erster Linie muß der AG dem AN die Möglichkeit der Nachbesserung bieten.
Wenn wie hier die Einigung darin beruht, dass die Lohnkosten abgezogen werden, dann ist damit alles erledigt und der AG darf nicht nachträglich weitere Forderungen stellen.
Die Frage stellt sich nur ob die Festlegung beweißbar ist. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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