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gibt es einen Mindestlohn für Geschäftsführer? Oder darf das Gehalt ausschließlich aus Erfolgszulagen bestehen?
Folgendes Beispiel:
Eine Unternehmungen macht seit Jahren geringen Verlust, die Gesellschafter tragen das Defizit und möchten nun einen neuen Geschäftsführer bestellen und diesen ausschließlich nach seinem Erfolg bezahlen. Die Geschäftsführertätigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt. Darf die Klausel verwendet werden, dass das Geschäftsführergehalt x % vom Gewinn (vor Steuer) beträgt.
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