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Ich wende mich mit folgender Frage heute an euch, da ich selber absolute Laiin bin und mich im Dschungel des ALG kaum auskenne:
Person A hat, nach einem krankheitsbedingten Aufhebnungsvertrag, ALG beantragt und bekommt dies seit August auch. Ihr wurde vom AA bei dem ersten Gespräch mit dem Arbeitsvermittler (AV) ein Bildungsgutschein über 3 Monate angeboten, der auch gerne genutzt wird. Da A jedoch, aufgrund des geringen ALG, auch Hartz4 beantragt hat, konnte dieser nicht ausgehändigt werden. Der Hartz4-Antrag wurde abgelehnt da Person A zuviel Einkommen habe. Das bei der Berechung gepfuscht wurde und Person A nur für den Monat in der sie das letzte Gehalt bezog berechnet wurde sei nur so nebenbei erwähnt.
4 Wochen nach der Ablehnung bemühte sich Person A um einen Termin bei Ihrer AV des AA. Sie wurde bei der Arge noch nicht aus dem System genommen. A erhoffte sich, da ohne Ausbildung, ohne Führerschein und alleinerziehende von 2 Kindern, die Übernahme einer Weiterbildung von 6 Monaten zur Rezeptionistin. Einen entsprechenden Flyer hat sie im Warteraum der Arge gefunden.
Die Arbeitsvermittlerin auf dem AA schmetterte jedoch die Bitte um Übernahme ab und verwies auf den 3-monatigen Bildungsgutschein. Ebenso die Übernahme, oder ein Darlehen, für den Führerschein.
Aus gesundheitlichen Gründen (OP an der Bandscheibe 03/0 kann A nur noch eingeschränkt arbeiten. Putzjobs z.B: sind nicht mehr möglich.
Der Bildungsgutschein soll nun ab 01.12. eingesetzt werden, A hat eine ihren Wünschen annähernd entsprechende Massnahme gefunden. Aufgrund der Winterferien möchte sie 2 Wochen aussetzen da die Betreuung der Kinder zu dieser Zeit nicht gesichert ist. Es handelt sich um 7 Werktage. Bei der Rücksprache mit der Arbeitsvermittlerin wurde ihr gesagt das für diese Zeit das ALG gestrichen würde, da sie ja auch nicht vermittelbar wäre. Man einigte sich darauf (nach dem Hinweis das auch ein Arbeitsloser Anspruch auf Urlaub habe) den Bildungsgutschein 1 Monat zu nutzen und dann einen weiteren für 2 Monate auszustellen, nach den Ferien.
So, jetzt mal ernsthaft: Ist das so alles richtig? Hat das AA keinerlei Möglichkeit eine Mutter, die in den letzten Jahren immer gearbeitet hat, irgendwie zu fördern? Ausser diesem Gutschein, die Massnahme ist eigentlich lachhaft.
A hängt seit Monaten mehr oder weniger in der Luft, eine Stelle ist mit ihren Vorrausetzungen kaum zu finden. Vor allem da Ae, ohne Führerschein.
Danke für´s lesen und die entsprechenden Antworten, A glaubt das Ihre AV selber nicht unbedingt Ahnung von ihrem Job hat...
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Laut Aussage der Arbeitsvermittlerin wäre zwar die 6-monatige Ausbildung/Weiterbildung/wie auch immer im Prinzip möglich, jedoch sieht sie da keinerlei Verbesserung bei der Arbeitssuche.
Sie geht auch von völlig falschen Vorraussetzungen aus, glaubt es wäre für das Hotelgewerbe. A sieht das anders, ist sich sicher dadurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhren, zumal sie schon lange Zeit, 3 jahre, ungelernt in einem Büro und am Empfang gearbeitet hat.
Ein Darlehen/Zuschuss für einen Führerschein gibt es laut ihrer Aussage garnicht. Die Chancen auf einen Job sind mit diesen Vorraussetzungen quasi gleich null, FS wird so gut wie immer erwartet und A kann ihn sich, mit 600 € ALG, einfach nicht zusammensparen!
Also, zusammenfassend: Möglich wäre es, einen schriftlichen Antrag zu stellen wäre eventuell sinnvoll? Bisher lief alles (fern)-mündlich.
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