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recht.de :: Thema anzeigen - Vertrag ungültig / schwebend / gültig? Muss er zahlen?
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Vertrag ungültig / schwebend / gültig? Muss er zahlen?

 
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Jacky99
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Anmeldungsdatum: 21.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 12:45    Titel: Vertrag ungültig / schwebend / gültig? Muss er zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Folgende Situation...
Max Mustermann (16 Jahre alt) bestellt bei einer Internet-Domain Firma eine domain und zahlt einen bestimmten Betrag zur Einrichtung und monatlich auch.

1 Jahr später merkt er dass ihm noch einmal Geld abgebrucht wurde, obwohl er diesen Vertrag schon gekündigt hat. (Das Geld wurde per Lastschrift vom Konto abgebucht)

Muss der nun 17-jährige Max Mustermann diese Rechnung zahlen?
Oder kann er das Geld zurückfordern, wenn ja wie und mit welchen rechtlichen Mitteln?
Muss er sogar vor Gericht gehen?

Wie ist die Rechtslage?
€dit: Max Mustermann hat folgende Email gekriegt:
Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom , die ich Ihnen gerne beantworte.



Gern habe ich Ihre Daten geprüft.

Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich bei dem Ihrerseits abgeschlosenem und bereits zur Kündigung angewiesenem Vertrag um eine 24 Monatslaufzeit handelt.

Kündigungsdatum ist der 04.10.2009. Aus diesem Grund ist die erfolgte Lastschrift korrekt und berechtigt.

Wie muss er nun handeln? Reicht es wenn er der Firma eine Email schreibt und denen sagt dass er noch nicht 18 war und die Eltern dies verboten hatten? Oder muss er seinen Eltern die...zweifelhafte Tat erklären und dort Ärger kassieren?

Mit freundlichen Grüßen

Jacky99
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 20:49    Titel: Re: Vertrag ungültig / schwebend / gültig? Muss er zahlen? Antworten mit Zitat

Jacky99 hat folgendes geschrieben::
Muss der nun 17-jährige Max Mustermann diese Rechnung zahlen?
Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten: gibt es irgendeinen Grund, warum er nicht zahlen sollte? Geschockt
_________________
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von rechtlichen Fragen bin ich da absolut in einem Boot mit dem Biber - der Jugendliche hat den Vertrag gegen den Willen der Eltern abgeschlossen, jetzt kommt die Retourkutsche wie aus dem Bilderbuch, indem sich herausstellt, dass es sich um einen Vertrag mit fester Laufzeit handelt.. und jetzt will sich der Jugendliche aus dieser unbequem gewordenen Verpflichtung winden, indem er seine Minderjährigkeit vorschiebt.

Auf der andren Seite:

Wäre ich der Vertragspartner und der Jugendliche würde mir was vom Verbot der Eltern und schwebender Unwirksamkeit des Vertrages erzählen nach dieser Laufzeit, ich würde diese Aussage mindestens schriftlich von den besagten Eltern einfordern, bevor ich irgendetwas tue.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade im Internet-/Versandhandelsgeschäft dürften die Firmen eigentlich klug beraten sein, sich vor dem Abschluß von Verträgen von dem Auftraggeber auch schriftlich bestätigen lassen, dass der Vertragspartner bereits 18 ist. Das hilft zwar nicht gegen unwirksame Verträge, sollte ein unter 18-jähriger das jedoch unterschreiben, so dürfte er damit den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Den Vermögensschaden bekommt man dann halt notfalls über die abstrakte Vermögensgefährdung. Beim ersten Mal würde das vermutlich zwar eingestellt, als Wiederholungstäter könnte man sich dann aber bestimmt irgendwann auf Jugendarrest einstellen...
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Das hilft zwar nicht gegen unwirksame Verträge, sollte ein unter 18-jähriger das jedoch unterschreiben, so dürfte er damit den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Den Vermögensschaden bekommt man dann halt notfalls über die abstrakte Vermögensgefährdung.


Wie würde so etwas genau aussehen können? Wie kann er denn dem Vertragspartner, an den er ja zahlt einen Vermögensschaden zufügen?
Er "bescheißt" doch bei seinem Alter um den Vertrag abschließen zu können und somit überhaupt an den anderen zahlen zu können. Aber nur durch die falsche Altersangabe schafft sich der Täter doch keinen Vermögensvorteil, oder?
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
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BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja ein wirtschaftlicher Schaden kann dem Anbieter durchaus entstehen, wenn die Dienstleistung und deren Preis auf eben diese Laufzeit kalkuliert wurde, die vertraglich festgehalten ist.

Sprich: Der Angebotspreis trägt sich für den Anbieter nur dann, wenn die entsprechende Laufzeit mindestens eingehalten wird.

Bricht jetzt die Laufzeit ein, weil der Jugendliche sich aus dem Vertrag windet, kann dem Anbieter ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, weil die bereits erbrachte Dienstleistung in keinem ausgewogenen Verhältnis mehr zum Preis steht, oder?
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, aber der Täter hat doch dadurch keinen Vermögensvorteil, was doch die Voraussetzung ist.
Im Kommentar steht:
Zitat:
Die Tat muss subjektiv auf die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils für den Täuschenden oder einen Dritten gerichtet sein.


Und ich finde an dem beschriebenen Beispiel aber keine Stelle, an der sich der Täter auf irgend eine Art finanziell aufgrund der Täuschung bereichern will.
Er will durch dieses "Schummeln" ja "nur" den Vertrag abschließen, sich aber nicht bereichern.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß ich nicht, verrät der TE nicht Winken

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