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Fotos von nicht-Models

 
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mÖre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:39    Titel: Fotos von nicht-Models Antworten mit Zitat

Hallo
Ich entschudlige mich gleich, wenn ich nicht in der richtigen Kathegorie bin- ich habe leider keine Ahnung, wo genau mein Anliegen reinsoll, zumal es eigendlich 2 verschiedene Themen beschreibt. Also bitte notfals verschieben

Also ich fange mal an
Angenommen man ist Fotograf in einer Fotocommunity, die halt iin Discos unterwegs ist und die Leute fotografiert. Dort wird man dann von einigen Mädchen/Frauen angesprochen, ob man auch privat mit denen Bildern machen darf.
Darf man diesen Wünschen nachkommen? was müsste man als Fotograf dabei beachten?
Angenommen die Damen möchten auch etwas freizügere Bilder, was wäre dort zu beachten? Sicherlich dass sie älter als 18Jahre alt sind. Sollte/darf man einen Vertrag oder soetwas ausstellen, dass am ende keiner "ans Bein pinkeln" kann? also das dort zB drin steht, dass die Bilder mit freiem Willen aufgenommen wurden, oder soetwas?
kann jemand Tips geben, wie man soetwas absichern kann?

andere Frage, angenommen alles ist ok, und man macht die Bilder, ob nun freizügiger oder ganz angezogen- wer ist der Rechtsinhaber der Bilder?
Angenommen das "Model" sagt zu diesem Thema nichts, darf der Fotograf dann die Bilder frei "verbreiten"? also auf Fotografiewebseiten veröffendlichen, oder in die persönliche Gellerie laden?

Jaja viele Fragen, hoffendlich kann mir die Fragen jemand beantworten/Hinweise geben

Danke
mÖre
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich darf man das. Man sollte aber die Regelungen des §22 KunstUrhG und 23 beachten.
Das meiste ist dann einfach Aushandlungssache zwischen Fotograph und Model.

Je nachdem, wie Freizügig die Bilder sein sollen, muss das Model nicht nur über 18 sein, sondern darf, nach der Verschärfung des Sexualstrafrechtes, auch nicht mehr wie "unter 18" aussehen (§184c StGB).
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und in Ergänzung zu Adromir:
Wenn Geld verdient wird, steuerliche Anmeldung als Freiberufler, bei Eventfotografie, und das wäre das Fotografieren in Discotheken, sowie bei Portrait/Aktfotografie, also dem ursprünglich klassischen Arbeitsfeld des Fotografen, zusätzliche Gewerbeanmeldung.
Unabhängig von der Höhe der Einnahmen gilt für Fotografen eine Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft, auch wenn rein freiberuflich und ohne MItarbeiter gearbeitet wird. Geschockt
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und auch sollte man mal nach "TfP" die Wikipedia befragen. Da gibt es auch einen ganz hilfreichen Querverweis zum Modelvertrag Winken

Gruß,

katmai.
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mÖre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Honorar ist nicht vorgesehen, von daher sollte sich dieses erledigt haben.

nicht "unter 18 aussehen" ahja.. schön mal wieder gesetzesauslegung.

Also der "Fotograf" ist mal nicht als ein richtiger Fotograf anzusehen, sondern eher als einer, der einfach eine Knibse hat. Die "Mitgliedschaft" in der Fotocomunity ist aauf untendgeltlichen Freiweilligenbasis, daher gibt es auch keine Verträger oder soetwas.
Wie sieht es dort aus? Quasie alles so unproblematisch wie möglich ohne etliche Ämter abrennen zu müssen- schlichtweg zum Spaß.
Es wurde so gesagt, dass man zwar ein Teil der Seite ist, und mehr oder weniger in deren Namen Bilder macht, die Bilder aber immernoch mein Eigentum sind, und ich die quasie den nur zur Verfügung stelle- ist das so richtig?

Wie gesagt ist das alles unendgeldlich, freiwillig, daher ist doch das mit dem Gewerbe/Genossenschaft/Steuer hinfällig, oder?

Ich versteh das mit dem GEsetz nicht so, also §22§23 KunstUrhG. Dort steht ja, dass eine Entlohnung stattfindet- und wenn dies nicht der Fall ist? Wer ist dann quasieRechtsinhaber der Bilder und wie dürfen sie verbreitet werden? Natürlich ist klar, dass man keine "FSK18-Bilder" offen verbreiten darf, aber das stünde gar nicht zur Debatte. Der beschriebe "Fotograf" macht es halt alles einfach nur aus eigenem Anlauf ohne Geldhintergrund oder der gleichen.

Die angesprochene "Aushandlungssache zwischen Fotograph und Model", kann das rein mündlich geschehen mit HAndschlag, oder muss dieses schriftlich geschehen, wäbe es dort was zu beachten? Wie gesagt ist das "Model" auch kein berufliches Model, sondern auch nur "ich lass einfach ma n paar Bilder machen" also wieder auch ohne finanzielle Aspekte.
Der "Fotograf" möchte halt der Bitte der Personen (müssen ja nicht nur Frauen sein) nachkommen, ohne dabei mit irgendwelchen § in Konflickt zu kommen- und das so einfach und unkompliziert wie nur möglich. Quasie nicht dass ein Dritter kommen kann- "was hast du da gemacht"- und der "Fotograf" entsprecht Ärger bekommt.

Dankesehr
mÖre
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
Und auch sollte man mal nach "TfP" die Wikipedia befragen..

Eine von inzwischen etlichen Methoden, die Preise am Markt kontinuierlich kaputt zu machen Sehr böse
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mÖre
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hey, das klingt ja nicht schlecht, also dieses TfP. Sorryhatte etwas länger zum schreiben gebraucht und deinen (katmai) Post nicht gelsen.

Da der "Fotograf" ja nicht vor hat, die Bilder komerziell zu veräußern würde dieses ja in Kraft treten, oder sehe ich das falsch?
Das "Model" macht es ja auch nur, um Bilder von sich selber zum Vorzeigen zu bekommen. [edit] eine Bildübergabe in digitaler Form findet also statt [/edit]
Der "Fotograf" könnte dieses aber dazu einsetzen, mehr oder minder "Werbung" zu betreiben, für später vielleicht mal, wenn er es professionel/hauptberuflich wie auch immer machen möchte.

Darf der "fotograf" in diesem Falle eine digitale Bildunterschrift (Namen/Zeichen im Bild einbauen) benutzen?

Sehe ich das richtig, dass TfP quasie etwas Vertragsloses ist? Wäre das in dem oben genannten Fall, dass ein Dritter sich meldet, greifend?

danke
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

mÖre hat folgendes geschrieben::
Die "Mitgliedschaft" in der Fotocomunity ist aauf untendgeltlichen Freiweilligenbasis, daher gibt es auch keine Verträger oder soetwas.

Gute Voraussetzungen für evtl. Rechtsstreitigkeiten.

mÖre hat folgendes geschrieben::
Es wurde so gesagt, dass man zwar ein Teil der Seite ist, und mehr oder weniger in deren Namen Bilder macht, die Bilder aber immernoch mein Eigentum sind, und ich die quasie den nur zur Verfügung stelle- ist das so richtig?

Urheber ist und bleibt immer der Fotograf. Ansonsten kommt es darauf an, was man der Seite für Nutzungsrechte einräumt. Hinzu kommt beim Fotografieren in z.B. Diskotheken, dass man eine Erlaubnis des Betreibers der Diskothek benötigt, um überhaupt Fotos machen zu dürfen. Er kann dies z.B. auf Grund seines Hausrechts untersagen. Des Weiteren bräuchte man zur Verbreitung der Bilder das Einverständnis aller auf den Bildern erkennbar abgebildeten Personen, es sei denn, sie wären als Beiwerk einzustufen.

mÖre hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt ist das alles unendgeldlich, freiwillig, daher ist doch das mit dem Gewerbe/Genossenschaft/Steuer hinfällig, oder?

Da im Namen und Auftrag der Community Bilder gemacht werden bin ich mir nicht ganz sicher, wird sich aber sicherlich noch jemand dazu melden.
Bezüglich der BG gibt es zumindest einen Fall, bei dem ein Amateur zwei bis dreimal im Jahr Bilder an seine Heimatzeitung verkauft hat - der musste nachzahlen. Allerdings hat er damit natürlich auch Geld verdient, wenn auch weniger als der BG-Beitrag Geschockt


mÖre hat folgendes geschrieben::
Ich versteh das mit dem GEsetz nicht so, also §22§23 KunstUrhG. Dort steht ja, dass eine Entlohnung stattfindet- und wenn dies nicht der Fall ist? Wer ist dann quasieRechtsinhaber der Bilder und wie dürfen sie verbreitet werden?

Das Urhenerrecht liegt, wie bereits oben geschrieben, beim Fotografen und ist auch nicht übertragbar (außer per Erbe). Das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG hat das Model, außer bei Ausnahmen nach § 23 KUG. Der Fotograf darf das Bild nur mit Einverständnis des Models verbreiten, das Model darf das Bild nur mit Einverständnis des Fotografen verbreiten. Der Rest ist Verhandlungssache.

mÖre hat folgendes geschrieben::
Die angesprochene "Aushandlungssache zwischen Fotograph und Model", kann das rein mündlich geschehen mit HAndschlag, oder muss dieses schriftlich geschehen, wäbe es dort was zu beachten?

Verträge können i. d. R. immer mündlich geschlossen werden. Da es aber im Falle eines Rechtsstreit auf die Beweisbarkeit ankommt, ist ein schriftlicher Vertrag immer sinnvoll.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
katmai hat folgendes geschrieben::
Und auch sollte man mal nach "TfP" die Wikipedia befragen..

Eine von inzwischen etlichen Methoden, die Preise am Markt kontinuierlich kaputt zu machen Sehr böse


Dem würde ich vollumfänglich zustimmen, ohne Versicherung, Altervorsorge etc. machen die Preise den Markt mehr als nur kaputt . Aber das gehört leider nicht hierher.

Gruß,

katmai.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nordlicht02 ich habe durchaus Verständnis dafür, dass sie sich über "TfP" Sachen aufregen. Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass es einem "Hobbyknipser" nicht zuzumuten ist auch noch die "Models" zu bezahlen. (edit: Die Begründung macht keinen Sinn stelle ich fest Cool ... naja genau genommen nimmt man den "professionellen" Fotografen ihre Kunden weg, aber man kann und sollte es nicht verhindern, damit muss man als Fotograf leben, wenn man seine Brötchen verdient).

Meistens ist das sowieso ein "Geben und Nehmen". Kein wirklich gutes Model wird sich für "umme" fotografieren lassen. Also lernen beide dabei, ohne was zu bezahlen.

Bei solchen Geschichten (wenn man sich nicht gut kennt), sollte man auf einen Modelreleasevertrag bestehen.

Wenn kein Geld im Spiel ist, sehe ich hier das Problem nicht wirklich. Wenn die Bilder nicht pornografisch werden sollen, gibts bei solchen Aufnahmen keine Bedenken.

Zur "Verwendung der Bilder" kann ich nur folgendes sagen: Ich selbst stelle meistens nur die guten Bilder zur Verfügung. Mit dem "Ausschuss" tue ich dem Mädel keinen Gefallen. Ich kläre individuell für jedes Bild ab, was ich veröffentlichen darf und was nicht. Da ich bisher jedes Mädel gekannt hab, gabs da keine großen Probleme.

Wenn es eine "Unbekannte" ist, dürfte es im Zweifel haarig werden, ob nun eine Erlaubnis erteilt war. Das sollte man bis ins kleinste Detail klären.

lg flipmow
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::

Je nachdem, wie Freizügig die Bilder sein sollen, muss das Model nicht nur über 18 sein, sondern darf, nach der Verschärfung des Sexualstrafrechtes, auch nicht mehr wie "unter 18" aussehen (§184c StGB).


Idee
Das habe ich auch schon mal irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Evtl. im T/F.
Aber im § 184 c StGB geht es um das Verbreiten pornographischer Darbietungen, nicht um das Aufnehmen von Fotos. Ich muss also leider verbessern. Winken
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
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BeitragVerfasst am: 30.11.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html hat folgendes geschrieben::

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html hat folgendes geschrieben::

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


Also habt ihr beide mehr oder weniger Recht. Sonst würde ja jeder Jugendlicher kriminalisiert werden, der von sich und seiner Freundin ein kleines "Homevideo" dreht. Über Sinn oder Unsinn eines solchen Videos und vorallem die Erpressbarkeit, die dadurch entsteht, wollen wir aber nicht reden. Smilie

lg
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das steht im § 184 b. Ich habe mich vielleicht etwas unverständlich ausgedrückt, ich wollte auch nicht in Frage stellen, dass das Herstellen solcher Fotos unter Strafe steht. Mir ging es mehr um die Aussage, dass das Model nicht nur über 18 sein muss, sondern auch so aussehen muss.
Und das steht nicht im 184 c. Und wenn das doch so ist und ich nach dem 10. x lesen immer noch was übersehen habe, werde ich mich glaube ich nie wieder im FDR blicken lassen. Weinen
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem "über 18 aussehen" folgt aus dem "wirklichkeitsnahem Geschehen"
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