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Mann M will sich von Frau W trennen (und umgekehrt), da sie ihn diverse Male angelogen und betrogen hat.
Herr M ist Beamter, hat ein gutes Einkommen. Frau W nicht. Frau W absolviert die mittlerweile 4. Ausbildung.
Herr M. hat Frau W. WÄHREND der Ehe eine Berufasausnildung ermöglicht, so dass diese abgeschlossen wurde.
Wenn Frau W jetzt auszieht, zu welchen Zahlungen ist M verpflichtet? (Wohnung etc.)
es gibt keine Kinder, kein Wohneigentum, nichts von großemk Wert worum man sich streiten könnte.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.11.08, 22:51 Titel:
Während der Zeit des Getrenntlebens der Ehegatten, also vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils, hat derjenige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten, der weniger Einkünfte hat als der andere Ehegatte. Vereinfacht ausgedrückt kann der Ehegatte, der geringere Einkünfte hat, von dem anderen Ehegatten 3/7 der zusammengerechneten Einkünfte beider Ehegatten abzüglich seiner eigenen Einkünfte als Trennungsunterhalt verlangen.
Interessante Informationen über den Trennungsunterhalt kann man nachlesen unter
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 16.11.08, 21:21 Titel:
ist zwar offtopic aber ggf. doch von interesse für den TE.:
wenn man folgende urteilbegründung liest, so stellt sich (zum. mir) die frage ob ein urteil ähnlich ausfallen würde wenn keine "intime" beziehung aufgenommen wurde - "rest" bleibt aber wie in der urteilsbegründung.
Zitat:
OLG Hamm mit dem Aktenzeichen 11 UF 10/06, dort heißt es in der Urteilsbegründung.:
Die emotionale Abkehr vom Ehegatten und die Aufnahme intimer Beziehungen zu einem anderen Partner bleibt auch dann ein schwerwiegendes Fehlverhalten, wenn es nach Mitteilung der Trennungsabsicht, also offen passiert. Der grobe Verstoß gegen die ehelichen Pflichten liegt darin, dass die Verpflichtung zur geistigen, wirtschaftlichen und sexuellen Gemeinschaft aufgekündigt wird, ohne die Probleme zu benennen und bereit zu sein, zusammen mit dem Partner etwas zur Rettung der Ehe zu tun, also eine Eheberatung aufzusuchen oder eine Paartherapie zu machen.
_________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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