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Verfasst am: 14.11.08, 20:10 Titel: Haltung von gefährlichen Tieren erlaubt?
Hallo zusammen, jetzt wirds knifflig :
in Hessen gibt es ja das Gesetz "§43a HSOG", welches die Haltung gefährlicher Tiere in Hessen regelt. Folgendes Beispiel:
Händler A wohnt in Hessen, hat ein Tiergewerbe seit langer Zeit. Sein Privatbestand an Tieren ist z.T. ebenso gewerblich. Händler A hältert u.a. auch Gifttiere und andere Tiere, die unter die neue Verordnung fallen. Weil er Händler ist, braucht er seinen Bestand an gefährlichen Tieren nicht zu melden (Frist für Privatpersonen, Ihren bisherigen Bestand zu melden 30. April 2008). Händler A meldet seine Tiere nícht, weil er gewerblich ist, nach einem halben Jahr, muß er aber sein Gewerbe abmelden, d.h. sein früherer Bestand an Tieren geht in seinen Privatbesitz über... jetzt wißt Ihr wohl schon, wa´s jetzt kommt!
Keine Meldung der Tiere-keine Genehmigung !?! Was ist am besten zu tun
Hier ein Link zum Gesetz:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para43a.htm
Viel Spaß beim tüfteln
Soll das jetzt bedeuten, dass die Genehmigung zur Haltung verweigert wurde, oder dass bislang noch keine beantragt worden bzw. der Bestand bislang nicht gemeldet worden ist?
So ganz sehe ich das Problem nicht. Wenn ich mir heute in Hessen lebend eine Giftschlange zulege, dann melde ich die ja auch erst jetzt. Wenn die Tiere jetzt erst in den Privatbesitz des Händlers übergehen, wieso sollte er sie dann nicht eben jetzt melden? _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
nach dem Stichtag (30. April 2008) darf kein derartiges Tier in den Bestand neu dazukommen. Der Händler wollte seinen Bestand nun melden, da er ja nicht mehr gewerblich ist, aber die Genehmigung wird erstmal verwährt.
Die wird ja seither auch nicht mehr genehmigt für Privatleute. Kategorisch. Wenn da kein Schlupfloch besteht in Richtung "Forschung" (.. vielleicht kann man in Sachen Gifte mit einer entsprechenden Einrichtung zusammenarbeiten?) sehe ich da tendenziell düster..
Waren die Tiere denn sonstwie gemeldet - im Zuge der Tätigkeit als Händler, meine ich?
Vielleicht wäre da noch eine Möglichkeit gegeben, die eine Meldung praktisch der anderen gleichsetzen zu lassen. Aber ich bezeifle es stark. Im Grunde ist der Fall ja der, dass da ein Privatmann sich (rumgesponnen) 15 Giftschlangen hält in einem Bundesland, in dem das Halten von Giftschlangen für Privatleute grundsätzlich verboten ist seit 30.04. und die Meldefrist versäumt hat.. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
ja, alle Tiere waren ordnungsgemäß angegeben. Er wollte ja auch dieser Frist nachkommen, aber das zuständige Regierungspräsidium hat dem Händler immer wieder mitgeteilt, er muß die Tiere nicht anmelden, da er gewerblich ist.
Prophylaktisch anmelden geht aber auch nicht, denn wer weiß schon am Stichtag als Händler, welchen genauen Tierbestand er z.B. in fünf Jahren besitzen wird (wird aber zur Anmeldung benötigt!), wenn er vielleicht sein Geschäf schließt...
Da ist doch null Spielraum gegeben.
Grüße
Man könnte versuchen, mit einer schriftlichen Bestätigung dessen nochmal mit den zuständigen Stellen ins Gespräch zu gehen..
Also dass man praktisch den Privatbestand seinerzeit anmelden wollte aber nicht konnte, bzw. nicht durfte..
Und über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit einer medizinischen Einrichtung wäre es sicher wert, nachzudenken.. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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