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Einzugsermächtigung erzwingen
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Gärtner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 22:07    Titel: Einzugsermächtigung erzwingen Antworten mit Zitat

Halle zusammen,

der Vorstand von unserem Klein-Gartenverein möchte die Einzugsermächtigung erzwingen.
Hat auch bereits in mehreren Jahreshauptversamlungen angekündigt und es hängt auch
schon seit über einem Jahr ein Schreiben im vereinskasten. Ab 2009 soll es ernst werden.

Argumentation:
Es kommt immer wieder vor, dass manche nicht pünktlich zahlen und dadurch kann der
Verein sein Verbindlichenkeiten wie Pacht, Wasser, Strom .... nicht rechtzeitig begleichen
und zusätlich ein verwaltungsaufwand entsteht der nicht im Verhältnis steht.

Ob wohl sie sich auf das Urteil BGH. Az. III ZR 54/02 beziehen jukt es wohl es nicht viele! Smilie

Einer Seits kann ich sie verstehen aber anderer Seits möchte ich selber entscheiden, wer auf mein Konto zugreiffen darf.

Wer hat hier recht oder wie ist die Rechtslage? Frage

Über Tipps würde ich mich sehr freuen Danke!
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn das auf der JHV von den Mitgliedern beschlossen wird, glaube ich, dass man da nichts dagegen machen kann. Verständlich aus Sicht des Vorstandes und im Interesse des Vereins ist das schon.

Gruß roni
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derkilian
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Das ist wirklich eine interessante Frage - meines Erachtens wäre hierfür aber mindestens eine Satzungsänderung notwendig, da dem einzelnen Mitglied eine zusätzliche Pflicht auferlegt werden soll, nämlich der Abschluss eines Vertrages über den Einzug von Lastschriften. Ob vielleicht ein solcher zusätzlicher Vertrag nicht notwendig ist und eine Satzungsbestimmung ausreichend ist entzieht sich dann endgültig meinem Vorstellungsbereich und würde mich daher umso mehr freuen, wenn jemand anders noch seinen Senf dazu geben würde.

Ferner sei darauf hingewiesen, dass beim Einzugsermächtigungsverfahren eine Rückbelastung jederzeit möglich ist - sicher wäre nur das Abbuchungsverfahren, was mit mehr Aufwand verbunden ist und oftmals auch mit zusätzlichen Kosten. Wenn man einigen Mitgliedern aber ohnhin wieder hinterher rennen muss, dann kann man sich auch gleich überlegen, beim Bargeld bzw. bei der Überweisung zu bleiben und eher die Satzung dahingehend ändert, dass das Nichtzahlen des Beitrages Konsequenzen mit sich bringt, beispielsweise Bußgelder oder auch die Streichung von der Mitgliederliste.

Viele Grüße
vom Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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Gärtner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

danke für die bisherige Antworten.

Ehrlich gesagt weiss ich so nicht ob der Verein in der Satzung soetwas hatt aber ich weiss
dass von 230 Mitgliedern ca. 25 es nicht wollen und man hat das Gefühl sie machen es nur,
um den Vorstand zu ärgern, was wiederrum mehr arbeit und kosten mit sich bringt.

Beim Einzugsermächtigung als Lastschrift hatt mann doch bis zur 6 wochen zeit um das
Geld wieder zurück buchen zulassen ohne angaben von gründen und beim Abbuchungs-
verfahren haben keine Chance das geld so schnell wieder zu sehen.

Unser Verein macht das 1. also Lastschrifteneinzug was besser für die mitglieder ist.

Gruß
Gärtner
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Unser Verein macht das 1. also Lastschrifteneinzug was besser für die mitglieder ist.


Es ist ohne Zweifel auch für den Verein besser, weil ja gerade in diesen Kleingartenvereinen sämtliche Kosten sonst vom Verein als Vorlage getragen werden müssten ( und nicht wenige ).

Gruß roni
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Erwin44
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben das Problem so gelöst:

Erhöhung der Beiträge um 5%

Alle, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen, bekommen am Jahresende eine Rückvergütung von 5%.


Eine praktische Lösung

Viele Grüße

Erwin44
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Gärtner
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ist ohne Zweifel auch für den Verein besser, weil ja gerade in diesen Kleingartenvereinen sämtliche Kosten sonst vom Verein als Vorlage getragen werden müssten ( und nicht wenige )..


In unserem Fall tritt der Verein für Pacht und Strom in Vorlage und der Vorstand muss zusehen, dass das Geld wieder reinkommt.

Es ist halt schwer den Leuten plausibel zu machen warum es besser wäre, weil sie zum größten Teil aus prinzip gegen alles und jeden sind.

Der Vorstand wird jetzt sehr wahrscheinlich eine Rechtsberatung einholen.

Gruß
Gärtner
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Hardy DD
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: 01239 Dresden

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 13:09    Titel: Einzugsermächtigung Antworten mit Zitat

Hallo Gärtner,

ich gehöre auch zu einem KGV, allerdings sind wir alle Eigentümer unserer eigenen Scholle.
Trotzdem kann Strom und Wasser durch den Verein gesperrt werden, wenn nach einer schriftlichen Mahnung die Zahlung nicht erfolgte (bisher noch nicht erfolgt als Ultimo Ratio).
Und weiterhin sind dann Verzugszinsen zu zahlen nach BGB § 288.
Hilft das alles nicht, hat der Vorstand ohne weitere Mahnung das Recht, das gesetzliche Mahnverfahren einzuleiten.
Das ist Satzungsbestandteil bei uns, klappt aber auch nicht immer, weil das auch für den ehrenamtlichen Vorstand ein haufen Arbeit bedeutet.

Gruß Hardy DD
_________________
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
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Gärtner
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 16:58    Titel: Re: Einzugsermächtigung Antworten mit Zitat

Hallo Hardy DD,

Hardy DD hat folgendes geschrieben::

weil das auch für den ehrenamtlichen Vorstand ein haufen Arbeit bedeutet.


und genau das wird scharmlos ausgenutzt! Böse

Genau deshalb möchte der Vorstand die Einzugsermächtigung erzwingen aber keiner traut sioch so recht, da die Rechtslage nicht klar ist. Traurig

Gruß
Gärtner
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BlackToxic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde diesbezüglich ebenfalls die Rechtslage interessieren, denn moralisch gesehen kann mich doch normalerweise kein Mensch dazu zwingen, ihn auf mein Konto zugreifen zu lassen. Ich war bisher der Meinung, dass die Erteilung einer Einzugsberechtigung ein freiwilliger Akt ist. Mein Konto gehört mir und m.E. kann auch nur ich entscheiden, wer darauf Zugriff hat und wer nicht.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Mensch dazu zwingen, ihn auf mein Konto zugreifen zu lassen


wenn ich bei uns ein KFZ zulasse, geht dar nur mit Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer Winken

Gruß roni
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BlackToxic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja stimmt… habe ich gar nicht dran gedacht. Ich denke mal, dass das doch noch etwas anders gelagert ist und es dort kein Problem ist und man dieser Institution vertrauen kann aber ehrlich gesagt würde ich den meisten Vereinen nicht ein solches Vertrauen entgegen bringen. In vielen Vereinen wird sowieso ohne Ende gestritten und die Demokratie scheint oft hintern der Tür zum Vereinshaus zu enden.

Ich kann mir einfach nicht so richtig vorstellen, dass man ein Mitglied einfach dazu zwingen kann. Das wäre ja im weitesten Sinn so ähnlich, als wenn ich meinem Vermieter einen Schlüssel meiner Wohnung aushändigen müsste.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich kann mir einfach nicht so richtig vorstellen, dass man ein Mitglied einfach dazu zwingen kann


ich kenne Vereine, wo bei Anmedlung zur Mitgliedschaft die Einzugsermächtigung unterschrieben werden muss ( sonst keine Mitgliedschaft möglich ).
Du hast ja die Möglichkeit den Betrag zurückzubuchen.

Gruß roni
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BlackToxic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 23
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt aber es geht nicht darum, dass ich es wieder zurückbuchen kann, sondern um das Grundsätzliche. Es muss ja auch nicht sein, dass bei Eintritt in den Verein schon diese Pflicht existent war, sondern erst nach einiger Zeit in die Satzung aufgenommen wurde.
Das müsste dann ja heißen, wenn ich nicht damit einverstanden bin und das auch nicht machen will, könnte der Verein die Mitgliedschaft wieder aufheben!?
… das hört sich m.E. sehr weit hergeholt an.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

bedenke, wenn ein Beschluss auf einer MGV gemacht wird, gilt er eben für alle.
Du könntet dann genauso sagen, ich bezahle nicht mehr Beitrag bei einer Beitragserhöhung, weil das als ich eingetreten bin eben wenigerr war Frage
( hinkt viellt. ein bischen )

Smilie Gruß roni
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