Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einzugsermächtigung erzwingen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einzugsermächtigung erzwingen
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

bedenke, wenn ein Beschluss auf einer MGV gemacht wird, gilt er eben für alle.
Du könntet dann genauso sagen, ich bezahle nicht mehr Beitrag bei einer Beitragserhöhung, weil das als ich eingetreten bin eben wenigerr war Frage
( hinkt viellt. ein bischen )


passt aber trotzdem.

Wenn man mit den Inhalten der Satzung nicht einverstanden ist kann man immerhin seine Mitgliedschaft beenden Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Wir haben das Problem so gelöst:
Erhöhung der Beiträge um 5%
Alle, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen, bekommen am Jahresende eine Rückvergütung von 5%.
Raffinierte Lösung, sehr zu empfehlen. Braucht man im nächsten Jahr nur 5 % weniger einzuziehen. Mehrarbeit praktisch Null. Werde das mal vorschlagen auf der nächsten Versammlung.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
gemeinnützige Vereine sollten vorsichtig mit diesem Ratschlag umgehen.
Eine solche Rückvergütung könnte die Gemeinnützigkeit gefährden, denn sie stellt eine Zuwendung dar, die die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglied erhalten. Das aber widerspricht den Vorschriften des § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung ("Selbstlosigkeit"), nach der Mitglieder
Zitat:
keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten
dürfen.
Eine "Belohnungszahlung" für pünktliches Entrichten der Beiträge sehe ich klar als eine solche unzulässige "sonstige Zuwendung" an.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
Eine "Belohnungszahlung" für pünktliches Entrichten der Beiträge sehe ich klar als eine solche unzulässige "sonstige Zuwendung" an.

JS

Aber Zusatzkosten für keine LS- Zahler wären zulässig Winken
(also keinen Rabatt bzw. Rückzahlung, sondern ein paar Euro mehr für den Bearbeitungsaufwand in die Satzung schreiben Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.